Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch Bundestag lässt viele Fragen offen
Der Fachverband SHK Bayern fordert daher die politisch Handelnden auf, die Regelungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen, zu entschlacken und praxistauglich auszugestalten. Insbesondere muss die Förderkulisse zum GEG entsprechend großzügig ausgestaltet werden. Die derzeit im Entwurf vorliegenden Höchstfördersätze sind trotz möglicher Zuschläge, bei weitem nicht ausreichend, die zu erwartenden hohen Investitionskosten in neue Wärmeerzeuger zu kompensieren. Hier ist eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten auf mindestens 45.000 Euro erforderlich, wenn es nicht zum weiteren Stillstand im Markt kommen soll. Außerdem muss für den Investor ein Wahlrecht für gestellte Anträge vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und künftige Förderungen verstetigt werden. „Ein Förder-hü und -hott, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, darf es nicht mehr geben. Die bayerische Bevölkerung braucht Verlässlichkeit bei der Investition in neue Wärmeerzeuger“, fordert Landesinnungsmeister Erich Schulz.
Im Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern sind 58 Innungen mit ca. 4.300 Betrieben des Spengler-, Installateur- und Heizungsbauer-, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Behälter- und Apparatebauerhandwerks zusammengeschlossen. Mit über 74.000 Beschäftigten erwirtschafteten diese Betriebe einen Jahresumsatz von ca. 11 Mrd. Euro und bildeten 7.300 Lehrlinge im Jahr 2022 aus.
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