Verkehrswegeplanung an Klimaneutralität ausrichten
- Bundesverkehrswegeplan für Klimaschutz im Verkehr ungeeignet
- Verkehrsminister Wissing muss Reform auf den Weg bringen
- Für Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 Zusammenarbeit mit Umwelt- und Klimaschutzministerium sowie Zivilgesellschaft wichtig
Die Verkehrspolitik der Bundesregierung ist laut einem aktuellen Gutachten im Auftrag des BUND nicht zu einer zukunftsfähigen Planung in der Lage. Der gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 bringt Mobilität und Teilhabe nicht mit Klima- und Biodiversitätsschutz in Einklang, heißt es in dem von dem Beratungsunternehmen KCW erstellten Gutachten. Zudem werden individuelle Freiheitsrechte (Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, allgemeine Handlungsfreiheit) sowie knappe personelle und finanzielle Ressourcen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Forderungen: Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan muss reformiert, der neue Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 schnell und in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Klimaschutzministerium sowie der Zivilgesellschaft ausgearbeitet werden.
Gutachter Jan Werner zeigt noch einmal klar und deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. März 2021 bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Klimaschutz nicht die Frage nach dem „Ob“ stellt, sondern sie an das „Wie“ knüpft. Der Übergang zur Klimaneutralität sei rechtzeitig einzuleiten, um die Freiheit künftiger Generationen zu schonen. Dazu bedürfe es wirksamer Klimaschutzmaßnahmen. Zumutbare Freiheitseinbußen heute seien hinzunehmen.
Zu diesen Klimaschutzmaßnahmen gehören wesentlich eine Reform der Verkehrswegeplanung und eine Abkehr vom überbordenden Fernstraßenbau. Die Verkehrswegeplanung ist ein entscheidender Punkt, denn hier werden Entscheidungen getroffen, welche die Mobilität für die nächsten Jahrzehnte prägen werden. Planungen müssen an den Zielen Klimaneutralität und Naturschutz ausgerichtet werden, um Mobilität und Verkehr natur- und klimaverträglich zu gestalten. Planung kann auch künftig unterschiedliche Akzente und Prioritäten setzen, aber die Klimaschutz- und Biodiversitätsziele müssen erreicht werden.
Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Die Verkehrswegeplanung muss vom Ziel der Klimaneutralität und des Naturschutzes aus gedacht werden. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 schafft es nicht, Klimaschutz im Verkehr vorausschauend und mit möglichst wenigen Freiheitseinschränkungen für heutige und zukünftige Generationen umzusetzen. Verkehrsminister Volker Wissing muss jetzt eine Überarbeitung beauftragen, damit sein Ministerium gemeinsam mit den Ministerien für Umwelt und Klima einen zeitgemäßen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 ausarbeiten kann. Wir stehen gerne beratend zur Seite!“
Das KCW-Gutachten beschreibt, wie ein intelligent gestalteter Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen kann. Es mahnt bei der Aufstellung zur Eile. Mit zeitnahen Veränderungen kann ein solcher Plan als Schlüssel zum Klimaschutz im Verkehr dienen. Voraussetzung dafür ist aber die zügige Entwicklung eines entsprechenden Planungsinstruments. Schon der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 kündigte an: „Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen.“ Die konkrete Ausgestaltung lässt der Vertrag im Dunkeln. Minister Wissing muss jetzt handeln.
Mehr Informationen:
- Zusammenfassung Gutachten: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet-verkehr-2040-gutachten-bundesverkehrswegeplanung-kurzzusammenfassung.pdf
- Gutachten: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet-verkehr-2040-gutachten-bundesverkehrswegeplanung.pdf
- Anmeldung zur Vorstellung der Studie am 20. September: https://aktion.bund.net/online-panel-mobilitaetswende-2023
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