Verbraucher & Recht

Vorsicht beim Wenden

Wer in ein verkehrswidrig wendendes Fahrzeug hineinfährt, obwohl er hätte bremsen können, haftet zu 50 Prozent mit. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Hanau. Notfalls muss eine Kollision gegebenenfalls durch vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs verhindert werden (Az.: 2 S 62/22).
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