90.700 Studierende von sächsischen Hochschulen erhielten Energiepreispauschale von 200 Euro
Bereits 3 Wochen nach dem Start waren bereits 2 Millionen Anträge eingegangen.
Das Studentenwerk Dresden übernahm für alle staatlichen und privaten Hochschulen in Sachsen als zuständige Stelle die Vorbereitung, die Bearbeitung sowie den Support des Bewilligungsprozesses im vollautomatisierten Fachverfahren. Nur in den Bundesländern Sachsen und Schleswig-Holstein wurde diese Aufgabe einem Studentenwerk übertragen.
Insgesamt wurden für die betreffenden Hochschulen in Sachsen 90.700 Anträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 82,7 % – bei 110.000 antragsberechtigten Studierenden. Dieser Anteil liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von 79,9 %. Insgesamt wurden deutschlandweit über 2,8 Mio. Anträge eingereicht.
Nach anfänglicher größerer Skepsis und kleinen technischen Startschwierigkeiten verlief die vollautomatisierte Antragstellung über den gesamten Zeitraum stabil und zuverlässig. Zwischen Antragstellung und Auszahlung lagen in der Regel nur zwei Arbeitstage.
Das Studentenwerk Dresden unterstützt die Aussage von Beate Schücking, Präsidentin des Deutschen Studierendenwerkes (DSW), dass das nicht ausgezahlte Geld weiterhin Studierenden zugutekommen sollte. Insbesondere die Psychosozialen Beratungsstellen der Studenten- und Studierendenwerke verzeichnen seit Corona einen deutlich erhöhten Beratungsbedarf. Für die von den multiplen Krisen besonders betroffenen Studierenden sollte deren Angebot weiter ausgebaut werden.
Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende –
Abschlusszahlen für Deutschland: https://cloud.studentenwerk-dresden.de/…
Das Studentenwerk Dresden beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut mehr als 41.400 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
Das Studentenwerk Dresden wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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