Apotheker in finanziellen Turbulenzen
Der vorgeschlagene Vergleich: Dieser sieht vor, dass Apotheken, die von der AvP-Insolvenz im Jahr 2020 betroffen sind, eine Teilausschüttung erhalten können. Im Gegenzug müssen sie auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten. Dieser Schritt zielt darauf ab, das Insolvenzverfahren zu beschleunigen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine wesentliche Voraussetzung für das Inkrafttreten dieses Vergleichs ist jedoch, dass mindestens 80 Prozent der betroffenen Apotheken diesem beitreten.
Die Hürden: Bisher wurde dieses Quorum noch nicht erreicht, trotz wiederholter Bemühungen des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), der federführend den Vergleich verhandelt hat. Verschiedene Herausforderungen, darunter Adressänderungen bei Apothekeninhabern, unvollständig ausgefüllte Beitrittsformulare und Fragen im Zusammenhang mit Erbfällen, haben die Umsetzung der Rahmenvereinbarung erschwert.
Die Verlängerung der Beitrittsfrist: Infolgedessen haben Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos, der für den Vergleich eingesetzte Treuhänder, und der AVNR beschlossen, die Beitrittsfrist bis zum 23. Oktober 2023 zu verlängern. Insolvenzverwalter Hoos betonte, dass diese Verlängerung auch dann erfolgt wäre, wenn das Quorum bereits erreicht worden wäre. Das Ziel ist sicherzustellen, dass alle Apotheken ausreichend Zeit haben, die Rahmenvereinbarung zu prüfen und beizutreten. Eine höhere Beteiligung an diesem Vergleich ist im Interesse aller Beteiligten.
Kommentar: Apotheker als Akademiker in finanziellen Turbulenzen
Die Feststellung, dass Apotheker zweifellos Akademiker sind und das Rechnen beherrschen, ist zutreffend. Dennoch stehen viele Apotheken derzeit vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die ihre fachlichen Kompetenzen übersteigen. Die Verlängerung der Beitrittsfrist im AvP-Insolvenzverfahren gibt ihnen mehr Zeit, eine Entscheidung über den Vergleich zu treffen.
Der vorgeschlagene Vergleich: Dieser, der Teilausschüttungen gegen den Verzicht auf Aussonderungsrechte vorsieht, könnte die rechtliche Unsicherheit und jahrelange Gerichtsverfahren verhindern. Die Tatsache, dass das erforderliche Quorum von 80 Prozent noch nicht erreicht wurde, zeigt jedoch die Komplexität und Herausforderungen dieses Prozesses.
Die Verlängerung der Beitrittsfrist: Diese ist gerechtfertigt, da verschiedene Hindernisse aufgetreten sind, darunter Adressänderungen und unvollständig ausgefüllte Unterlagen. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass möglichst viele Apotheken dem Vergleich beitreten, um das Insolvenzverfahren effizient abzuschließen.
Ohne den Vergleich: Würden gerichtliche Auseinandersetzungen wohl Jahre dauern, und die Apotheken könnten am Ende mit wenig Erfolg dastehen. Insgesamt ist der Vergleich zweifellos die bessere Option, und es ist zu hoffen, dass möglichst viele Apotheken davon profitieren werden. Insolvenzverwalter Hoos setzt sich nachdrücklich für diese Lösung ein, und es bleibt abzuwarten, ob das Quorum noch erreicht wird, um die finanzielle Situation der Apotheken zu stabilisieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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