Binnenhäfen sind essenziell für die Verkehrswende und die Sicherung des Industriestandortes Deutschland. Bund-Länder-Förderprogramm für Kai- und Uferanlagen muss ein Kernelement der Nationalen Hafenstrategie werden.
In einer Podiumsdiskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Oliver Luksic sowie den Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (SPD, Koordinator der Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt) und Thomas Bareiß (CDU, Verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) adressierten BÖB-Präsident Joachim Zimmermann (bayernhafen) und BÖB-Präsidiumsmitglied Jan Eckel (RheinCargo) klare Erwartungen an die Politik.
BÖB-Präsident Joachim Zimmermann: „Die aktuell erarbeitete Nationale Hafenstrategie ist aus unserer Sicht ein gutes Instrument, die Belange der Hafenwirtschaft zu bündeln und die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen durch gezielte Maßnahmen zu stärken. Die Binnenhäfen haben gemeinsam mit unseren Partnerverbänden hierzu über 100 Maßnahmen in den Prozess eingebracht. Hier benötigen wir ein geschlossenes Vorgehen von Bund und Ländern beim Bürokratieabbau bei Genehmigungsverfahren für Planung, Errichtung und Betrieb von Lager- und Umschlagseinrichtungen.
Essenziell ist für uns ein stärkeres Engagement des Bundes und der Länder bei Erhalt, Sanierung und Ausbau unserer Hafeninfrastrukturen. Hier geht es uns um eine Bund-Länder-Förderung für Kai- und Uferanlagen als Grundvoraussetzung für Umschlag über die umweltfreundliche Wasserstraße. Damit schaffen wir die infrastrukturelle Grundlage in den Binnenhäfen für eine stärkere Nutzung des Verkehrsträgers Binnenschifffahrt und eine nachhaltige Sicherung des Industriestandortes Deutschland. Mit dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) gibt es bereits ein solches Förderinstrument für Hafenbahnen. Unser Vorschlag schafft mehr Wettbewerbsgleichheit für die umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn und Binnenschifffahrt.
Wir haben hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der mit der Bundesfinanzverfassung konform geht und sich an bestehenden Instrumenten, wie der Landstromförderung, orientiert. Eine Verfassungsänderung wäre zur Umsetzung dieses Vorschlages nicht notwendig. Der Förderbedarf beläuft sich bundesseitig auf zunächst ca. 4 Mio. Euro in den kommenden zwei Jahren. Anschließend würden für die nächsten zwei bis fünf Jahre ca. 31 Mio. Euro jährlich und für die kommenden fünf bis zehn Jahre und 37 Mio. Euro pro Jahr benötigt.
Das ist deutlich weniger als die Beträge, die aktuell für eine auskömmliche Finanzierung der Seehafenlasten gefordert werden, aber mindestens so dringlich und notwendig. Wir appellieren daher dringlich an die Bundespolitik: Bei allen Diskussionen über die Seehafenlasten darf die Infrastruktur in den Binnenhäfen nicht vergessen werden! SPD, FDP und Grüne haben im Koalitionsvertrag versprochen: ‚Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung für die notwendigen Hafeninfrastrukturen.‘ Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen.“
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