Medizintechnik

BMG antwortet auf Retax-Fragen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einer offiziellen Stellungnahme Interpretationskonflikte zwischen Apotheken und Krankenkassen im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) geklärt. Das im Sommer 2023 in Kraft getretene Gesetz sollte den Ablauf in Apotheken erleichtern und ermöglichte Apotheken, im Falle nicht verfügbarer Arzneimittel von der Verordnung abzuweichen. Allerdings führten unklare Formulierungen zu Verwirrungen und unterschiedlichen Auslegungen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte das BMG in einem Schreiben um Klarstellung gebeten, da insbesondere in Bezug auf Austauschpflicht, Retaxation, Engpasspauschale und die Berechnung von Teilmengen Unsicherheiten bestanden.

Die Antwort des BMG stützt in vielen Punkten die Position der Krankenkassen. So wurde unter anderem die Abgaberangfolge erläutert, wobei das BMG betonte, dass die Wirtschaftlichkeit gemäß dem Rahmenvertrag auch unter den neuen Regeln oberste Priorität hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt war der Zeitpunkt, ab dem die neuen Regeln für den Ausschluss von Retaxationen gelten. Das BMG erklärte, dass nur Beanstandungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juli 2023 erfasst werden.

Auch die Abrechnung von Aufwandsentschädigungen im Falle von Lieferengpässen wurde geklärt, wobei das BMG die Position der Krankenkassen unterstützte.

Die Abrechnung von Teilmengen aus größeren Packungen wurde ebenfalls behandelt, und das BMG präzisierte, dass die kleinste im Markt erhältliche Packung berechnet werden sollte, wenn Teilmengen aus einer größeren Packung abgegeben werden.

Insgesamt reflektiert die Stellungnahme des BMG weitgehend die Sichtweise der Krankenkassen. Sowohl der Deutsche Apothekerverband als auch der GKV-Spitzenverband haben sich bereits auf die Umsetzung der neuen Regeln geeinigt.

Kommentar:

Inmitten der Klärung von Interpretationskonflikten in den neuen Retax-Regeln bietet die Versicherungslösung von Aporisk eine bemerkenswerte Absicherung gegen Retax-Risiken. Diese maßgeschneiderte Allrisk-Police für Apotheken berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Gedanken über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Zusammenfassend scheint das BMG in seinen Auslegungen die Interessen der Krankenkassen zu bevorzugen, was in einigen Fällen zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen Apotheken und Krankenkassen führen könnte. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Position auf die Praxis in den Apotheken auswirken wird.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel