Essen & Trinken

Bundesrat schwächt Speiseölproduktion in Deutschland

Der Bundesrat hat am Freitag der Novellierung der 31. Bundes- Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) zugestimmt. Demnach müssen Ölmühlen ihre Lösungsmittel-Emissionen bis 2031 halbieren. Zusätzlich wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Um diesen sicher einzuhalten, müssen die Ölmühlen zukünftig große Abluftströme verbrennen.

“Diese Entscheidung ist ein ideologiegetriebenes, kolossales Versagen der Umweltpolitik. Anstatt Worten Taten folgen zu lassen und eine großartige Chance zur Entbürokratisierung und Deregulierung zu nutzen, wird hierzulande nun ein weltweit einmaliger Grenzwert eingeführt, der nur deutsche Speiseölhersteller dazu zwingt, künftig noch mehr CO2 in die Atmosphäre zu pusten. Das ist hausgemachter klimapolitischer Irrsinn! Dabei lag sogar eine pragmatische und von den Wirtschaftsministerinnen und -ministern zuvor einstimmig angenommene Empfehlung auf dem Tisch! Doch anstatt auf Vernunft setzten die Bundesländer lieber auf Parteilinie und nötigen uns nun dazu, kostspielige Investitionen in Deutschland zu überdenken”, so OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld.

Klimafreundliche Techniken zur Einhaltung des neuen Emissionsgrenzwertes stehen trotz intensiver Bemühungen bislang nicht zur Verfügung. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein entsprechendes mehrjähriges Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 530.000 Euro. Auch die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, 2025 dem Bundestag einen Bericht über die Realisierbarkeit des Emissionsgrenzwertes in Ölmühlen vorzulegen, wird mit großem Interesse verfolgt. Ein solcher Bericht wurde bereits vor gut zehn Jahren vom Gesetzgeber gefordert und ist seit 2018 überfällig. Auf Landesebene gilt es nun, die individuellen Gegebenheiten an den Standorten zu berücksichtigen.

Ölmühlen verwenden Lösungsmittel zur Extraktion von Pflanzenöl. Ähnlich wie Wasser beim Kaffeekochen wird mit Hilfe eines Extraktionsmittels das Pflanzenöl aus den Ölsaaten gewonnen. Dabei findet keine chemische Reaktion statt. Das Lösungsmittel wird im Prozess aufgefangen und immer wieder dem Kreislauf zugeführt. Ein kleiner Teil davon entweicht dabei in die Umwelt. Für diese Gesamtemissionen gelten seit Jahren Grenzwerte, die aufgrund der geringen Dosis Schäden an der menschlichen Gesundheit ausschließen. Diese werden nun durch die 31. BImSchV weiter verschärft.

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