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Delegiertenversammlung würdigt Caritasarbeit als Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt

Die Caritas leistet mit ihrer Arbeit einen großen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft und prägt das demokratische Leben in unserem Land. Diese Anerkennung formulierte die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes Rottenburg-Stuttgart bei ihrer jährlichen Sitzung in Stuttgart und verband damit den Aufruf an den Vorstand, weiterhin sozialen Notlagen wirksam und professionell zu begegnen und mit starker Stimme in der Politik die Interessen von Benachteiligten zu vertreten. Dies sei von großer Bedeutung für eine sozial gerechtere und solidarische Gesellschaft. „Das Engagement für Demokratie und Zusammenhalt gehört zum Kerngeschäft der Caritas“, erklärte Caritasdirektor Oliver Merkelbach. Er wolle weiterhin im Verband das Selbstverständnis fördern, dass es jeder Form von Ausgrenzung und Rassismus entgegenzuwirken gelte und ein Miteinander auf respektvoller Augenhöhe anregen.

„Indem wir Menschen in sozialen Notlagen stärken und ihnen Perspektiven eröffnen, tragen wir dazu bei, Gräben in der Gesellschaft zu überwinden und Vorurteile und Feindseligkeit abzubauen“, so Merkelbach. Mit ihren Einrichtungen und Beratungsstellen verbinde die Caritas die Zusage, an der Seite von Menschen in sozialen Schwierigkeiten zu stehen. Die Caritas wolle in der Gestaltung des Sozialstaates weiterhin anstößige Partnerin sein und auch künftig mit den Partnerinnen und Partnern den Schulterschluss suchen. Dies stärke alle Bemühungen, soziale Probleme zu lösen. Oliver Merkelbach: „Caritasarbeit wirkt so Spaltung, Menschenfeindlichkeit und Populismus entgegen.“

Die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist das oberste Organ des Caritasverbandes und setzt sich zusammen aus Vertreter*innen aus den Mitgliedsverbänden, Fachverbänden und Trägern von karitativen Einrichtungen und Diensten, den neun Caritas-Regionen sowie persönlichen Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Delegiertenversammlung gehört die Entlastung des Diözesancaritasrates als Aufsichtsorgan, die Entscheidung über Satzungsänderungen und Beratung über Grundfragen der Caritas.

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