Deutschlandticket sozial im VRS ab 01. Januar 2024 gültig
VRS-Geschäftsführer Michael Vogel: „Das Deutschlandtickt sozial verbindet die Vorteile des Deutschlandtickets für Jedermann mit denen der attraktiven Ticketlösungen, die die Berechtigten bereits seit vielen Jahren aus dem Verbundtarif kennen: Zu einem sehr günstigen Preis von 39 Euro monatlich können sie ab dem 01. Januar 2024 deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Das bietet die Chance, die Teilhabe sozial schwacher Personen am Nahverkehr zu stärken.“
Zum Bezug des Deutschlandticket sozial berechtigt sind Empfänger*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte können das Deutschlandticket sozial ab sofort bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, Bonn-Ausweis, MobilPass) für den Start des Abos benötigt. Wichtig: Dieser muss direkt bei der Bestellung vorgelegt/eingereicht werden. Zudem muss der/die Ticket-Inhaber*in den Wohnsitz im VRS-Gebiet haben. Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Es ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Zuschläge zur Nutzung von Anrufsammeltaxis, On-Demand-Verkehren etc. sind zusätzlich zu entrichten. Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen.
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