DIGITAL SOZIAL – Damit die Sozialversicherung auch in Zukunft leistungsfähig bleibt
„Die demografische Entwicklung führt dazu, dass wir in Zukunft mit knapper werdendem Personal mehr Leistungen erbringen müssen“, brachten die drei Chefinnen der deutschen Sozialversicherungsträger Andrea Nahles (Vorstandsvorsitzende Bundesagentur für Arbeit), Dr. Doris Pfeiffer (Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverband) und Gundula Roßbach (Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund), beim Parlamentarischen Frühstück der Sozialversicherung in Berlin die zukünftigen Herausforderungen für den deutschen Sozialstaat auf den Punkt.
Die Aufgaben werden komplexer – das Personal immer knapper
Denn während durch demografische Effekte in Zukunft mehr Menschen auf Renten- und Rehaleistungen angewiesen sind und in einer älter werdenden Gesellschaft der Bedarf an Gesundheits- und Pflegeleistungen steigt, gewinnen Beratung und Qualifizierung für die Arbeits- und Fachkräftegewinnung im Rahmen der wirtschaftlichen Transformation weiter an Bedeutung. Gleichzeitig geht aber die demografische Entwicklung nicht spurlos an den großen Sozialversicherungsträgern vorbei: Zehntausende Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gehen in den kommenden Jahren in Rente. Sie können wegen des allgemeinen Fachkräftemangels nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Und dies gilt gleichermaßen für die Bereiche der gesundheitlichen und der pflegerischen Versorgung mit Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten und vielen weiteren Berufsgruppen.
Digitalisierung und Automatisierung – entscheidende Hebel für Zukunftsfähigkeit der Sozialversicherung
Für das Führungstrio der großen Sozialversicherungsträger ist deshalb klar: Neben einer auskömmlichen Finanzierung sind die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungs- und Versorgungsprozessen entscheidend für den Erhalt des sozialen Netzes in Deutschland. Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträger sowie Kranken- und Pflegekassen haben bereits viele Prozesse kundenfreundlich digitalisiert, doch allzu oft stehen vorhandene rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen der weiteren Transformation und einer zukunftsfähigen Aufstellung im Wege. Für die notwendige Vereinfachung und Überführung des Sozialrechts in das digitale Zeitalter braucht es ein „digitales Rechtsverständnis“, indem bestehende Rechtsnormen auf ihre digitale Umsetzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. In Zukunft muss bereits bei der Formulierung von Gesetzen deren digitale Umsetzbarkeit von Vornherein mitgedacht werden.
Zur Lösung präsentierten die Chefinnen der BA, der Rentenversicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung drei konkrete Vorschläge:
Once-Only-Prinzip – datensicherer und automatischer Datenaustausch
„Wir brauchen einen unbürokratischeren, datensicheren und automatischen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern sowie zwischen nationalen und europäischen Behörden, damit Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten nur einmal mitteilen müssen. Dieses „Once-Only-Prinzip“ auf allen Ebenen verringert den Verwaltungsaufwand für Behörden und Sozialversicherungsträger erheblich“, erklärte BA-Chefin Andrea Nahles.
Schlüsselaufgabe Fachkräftesicherung durch Digitalisierung und strukturelle Reformen lösen!
„Die wichtigen Investitionen in schlanke, digitale Prozesse müssen auch im Bereich Gesundheit und Pflege mit strukturellen Veränderungen Hand in Hand gehen. Die digitale Transformation in der Versorgung, die Ausrichtung der Versorgungsstrukturen am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung, eine sektorenübergreifende Behandlung und eine Spezialisierung können entscheidend zu einem gezielteren Einsatz knapper Personalressourcen beitragen“, erklärte die GKV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer.
Beschleunigung durch partnerschaftlichen Dialog
„Die Sozialversicherungsträger sind, was Nutzende, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende, aber auch Erfahrungen und Erfolge angeht, bei der Digitalisierung äußerst kompetent und überaus relevant – schließlich ist nahezu jeder und jede sozialversichert. Es macht daher Sinn, die Zweige der Sozialversicherung in die Abstimmungsprozesse des IT-Planungsrates zur Verwaltungsdigitalisierung einzubinden. Das würde die Kooperation und den Austausch verbessern und könnte das Tempo bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland beschleunigen“, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, abschließend.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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