Entgegen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Bestätigte Verurteilung von Osman Kavala bestürzt europäische Stiftungen und Kulturmittler
Der türkische Förderer von Kunst, Kultur und Zivilgesellschaft, Osman Kavala, der laut EGMR-Urteil sofort freigelassen werden solle, ist bereits seit 2017 unter wechselnden, haltlosen Vorwürfen inhaftiert – fortan unter besonders schweren Bedingungen. Das Urteil einer lebenslangen Haft unter erschwerten Bedingungen ist die höchstmögliche Strafe im türkischen Recht.
Mit entschlossenem Engagement schafft Osman Kavala Freiräume für Zivilgesellschaft und Kultur. Er fördert gegenseitiges Verständnis und ein solidarisches Zusammenleben der Menschen in der Türkei und ganz Europa. Als Mensch und als Mäzen leistet Osman Kavala einen unersetzlichen Beitrag für eine demokratische Türkei. Seine Inhaftierung beschädigt zivilgesellschaftliche Brücken zwischen Europa und der Türkei und schwächt das Vertrauen in eine unabhängige Justiz in der Türkei massiv. Die Hoffnung auf eine Revision wurde mit der Bestätigung des Urteils zerschlagen.
Kavalas Inhaftierung verletzt laut eines Urteils des EGMR vom Dezember 2019 die Europäische Menschenrechtskonvention, die auch die Türkei unterzeichnet hat. Nach einem Freispruch durch ein Istanbuler Gericht im Februar 2020 ließ ihn die Staatsanwaltschaft am selben Tag erneut verhaften. Die Weigerung der türkischen Behörden, Osman Kavala aus der Haft zu entlassen, hatte das Ministerkomitee des Europarats im Dezember 2021 dazu bewogen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einzuleiten.
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