EU-Zahlungsverzugsverordnung nicht praktikabel
Künftig müssten Unternehmen laut Entwurf der EU-Verordnung die Lieferantenrechnung innerhalb von 30 Tagen zahlen, abweichende Fristverordnungen über dieses Zahlungsziel hinaus würden unzulässig. Findet ein Zahlungsverzug statt, so hat der Schuldner dem Gläubiger automatisch eine pauschale Entschädigung für die Betreibungskosten sowie Verzugszinsen zu zahlen. Hinzu kommt, dass die EU-Staaten Stellen benennen sollen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind, Untersuchungen der Zahlungsvorgänge durchführen und ggf. Verwaltungssanktionen verhängen sollen. Der HWB sieht hier die Gefahr einer weiteren ausufernden Bürokratisierung. Des Weiteren empfindet der HWB das Verzugszinsenmodell als völlig überzogen und befürchtet überhöhte Zinssätze, aktuell sieht der Entwurf 8 Prozent über den Basiszinssatz für die betroffenen Unternehmen vor. Mit dieser Regelung würde die Kommission die Gefahr unnötiger Insolvenzen immens erhöhen. Darüber hinaus würde die Verordnung die individuelle partnerschaftliche Beziehung zwischen Zulieferer und Händler konterkarieren. Dies hätte einen negativen Einfluss auf den Absatz, die Produktvielfalt, die unternehmerische Vertragsfreiheit und würde auch die Existenzgründung deutlich erschweren.
„Wir fordern die nationalen und europäischen Entscheidungsträger auf, diese dogmatische Zahlungsverzugsverordnung dringend zu überdenken und zu entkräften. Die Verordnung würde stark in die bestehenden Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen eingreifen und völlig gängige und von allen Marktteilnehmern akzeptierte Geschäftsnormen verbieten. Somit würden über Jahrzehnte gewachsene Geschäftspraktiken zunichte gemacht werden und die ohnehin schon angespannte Lage des Handels empfindlich verstärkt. Durch die mit der Verordnung einhergehende ansteigende Insolvenzgefahr werden Neugründungen und innovative Geschäftsmodelle quasi unmöglich gemacht. Dies kann nicht im Interesse der Politik sein“, erläutert Michael Ruhnau, Vorstandsvorsitzender des Handelsverbands Wohnen und Büro.
HWB-Vorstandsmitglied Markus Meyer ergänzt: „Ein restriktives Zahlungsziel von 30 Tagen wird die Zahl der Existenzgründungen markant reduzieren. Es ist bei Existenzgründung nicht unüblich, dass dem Existenzgründer Ausstellungsware für einen mehrmonatigen Zeitraum valutiert wird, damit dieser die Chance erhält, die Ware über die erwirtschafteten Erträge zu finanzieren. Gerade in der jetzigen wirtschaftlich angespannten Lage sollte den Existenzgründern nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt werden.“
„Hinzu kommt, dass die Produktvielfalt im Non-Food Handel durch diese Verordnung gefährdet wird. Durch die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Händler respektive der Möglichkeit, die Zahlung flexibel zu gestalten, kaufen Händler ergänzende Ware in höheren Stückzahlen, die erfahrungsgemäß langsamer oder aber auch nur saisonal abverkauft werden kann. Durch die 30 Tage-Frist werden die Händler sehr wahrscheinlich auf solche Artikel verzichten. Dies hätte sowohl negative Auswirkungen für den Händler, den Lieferanten und am Ende des Tages auch den Kunden“, fügt Christian Haeser, HWB-Geschäftsführer, hinzu.
Der Handelsverband Wohnen und Büro ist die Dachorganisation des Handelsverbandes Möbel und Küchen (BVDM), des Handelsverbandes Büro und Schreibkultur (HBS) und des Handelsverbandes Koch- und Tischkultur (GPK). Er ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Fachhandels der entsprechenden Branchen in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von rund 15.000 Unternehmen.
Der HWB gehört der Handelsorganisation an, an deren Spitze der Handelsverband Deutschland (HDE) mit seinen Büros in Berlin und Brüssel steht. Die Mitglieder der Fachverbände sind die Landesverbände der Handelsorganisation und damit die dort organisierten Fachhändler sowie Großhändler.
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