Haftungsfreistellung im Leasingvertrag gilt nicht bei Alkoholeinfluss am Steuer
In einem konkreten Fall (Az. 4 U 140/21) war ein Leasingnehmer mit einem geleasten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem er unter Alkoholeinfluss stand. Der Leasingvertrag enthielt eine Klausel, die den Leasingnehmer von der Haftung bei selbst verschuldeten Unfällen freistellte. Allerdings verweigerte die Leasinggesellschaft die Haftungsfreistellung und forderte Schadenersatz, da der Unfall unter Alkoholeinfluss stattgefunden hatte.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, dass die im Leasingvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung in diesem speziellen Fall keine Gültigkeit hat. Die Richter betonten, dass die Missachtung von gesetzlichen Vorschriften, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, die Haftungsfreistellung obsolet macht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Alkohol am Steuer eine erhebliche Gefährdung darstellt und gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt.
Die Tragweite dieses Urteils könnte erheblich sein und Leasinggesellschaften dazu drängen, kritischer zu überprüfen, unter welchen Bedingungen sie die Haftungsfreistellung gewähren. Leasingnehmer sollten sich gleichzeitig der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, da dies nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, sondern auch finanzielle Konsequenzen haben könnte.
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln und Gesetzen, insbesondere im Kontext von Haftungsfragen bei Leasingverträgen.
Kommentar:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist ein bedeutsamer Schritt in der Rechtssprechung und sendet ein wichtiges Signal an Leasingnehmer und -gesellschaften. Es unterstreicht die strikte Haltung der Gerichte gegenüber Alkohol am Steuer und die rechtlichen Konsequenzen, die solche Handlungen nach sich ziehen können. Die Entscheidung, die Haftungsfreistellung im Leasingvertrag aufzuheben, wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss geschieht, untermauert die Verantwortung der Gesellschaft für ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.
Dieses Urteil wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Leasingverträge und die Vorgehensweise der Leasingunternehmen in solchen Fällen haben. Es sollte als dringende Aufforderung verstanden werden, die geltenden Gesetze und Regulierungen im Straßenverkehr strikt zu befolgen. Leasingnehmer sind angehalten, nicht nur aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit, sondern auch aufgrund möglicher finanzieller und rechtlicher Folgen, auf Alkoholkonsum am Steuer zu verzichten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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