Inflation entwertet Steuereinnahmen –Steuersenkungen gefährden kommunale Investitionen
Die Wirkungen der Inflation auf die öffentlichen Haushalte werden zumeist unterschätzt: Dabei hat ein Anstieg der Inflation um 1 Prozent und damit ein Anstieg der Ausgaben bei den Städten und Gemeinden in etwa die gleichen Auswirkungen wie ein Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 3 Milliarden Euro.
Zentrale Ergebnisse der Steuerschätzung für die Städte und Gemeinden
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert für die Städte und Gemeinden eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den Bund werden Einnahmesteigerungen von 5,7 Prozent erwartet, für die Länder ein Rückgang in Höhe von -0,3 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Steuer der Städte. Ihr Gesamtaufkommen wird 2023 voraussichtlich bei 72,55 Milliarden Euro liegen, im Jahr 2024 voraussichtlich bei 75,5 Milliarden Euro.
Zum Hintergrund
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat seine Einnahmeerwartungen für die kommenden Jahre gegenüber seiner letzten Schätzung vom Mai 2023 im Wesentlichen beibehalten, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert haben. Ursache hierfür sind vor allem die gestiegenen Inflationserwartungen für das laufende Jahr, die zu höheren prognostizierten Steuereinnahmen führen.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen legte seiner Prognose die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung vom Oktober zugrunde. In dieser Prognose geht der Bund von einer Inflationsrate in Höhe von ca. 6,1 Prozent für das aktuelle Jahr aus.
Wirtschaftsverwaltungsgesellschaft des Deutschen Städtetagesellschaft mbH
Gereonstraße 18 – 32
50670 Köln
Telefon: +49 (221) 3771-0
Telefax: +49 (221) 3771-128
http://www.staedtetag.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 37711-130
E-Mail: presse@staedtetag.de