Landgericht Kaiserslautern: Debeka Versicherung leistet Invaliditätszahlung von mehr als 50.000,- Euro wegen Tibiakopf- und Sprunggelenkruptur
Die versicherte Person stürzte im Jahr 2018 von einer Leiter und erlitt hierbei eine Tibiakopf- und Sprunggelenkruptur. Sie stellte daraufhin bei der Debeka Allgemeine Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Debeka erklärte das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und leistete eine Zahlung i.H.v. 8.750,- Euro
Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Dem Versicherungsnehmer kam diese Zahlung aber zu gering vor, sodass er die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, um Unterstützung bat. Rechtsanwältin Kempf gelangte nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistung zu niedrig war. Da die Debeka Allgemeine Versicherung außergerichtlich eine weitere Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.
Klage gegen Debeka Allgemeine Versicherung
Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation und erklärte, ein Gutachten einholen zu wollen, um die Höhe der Invalidität zu bestimmen. „Der Gutachter – und man muss dies in dieser Deutlichkeit sagen – zerriss das vorgerichtlich von der Debeka Allgemeine Versicherung eingeholte Gutachten in der Luft und erklärte, dass der Invaliditätswert deutlich höher lag“, erläutert die Fachanwältin für Versicherungsrecht Aylin Kempf.
Einigung mit Debeka Allgemeine Versicherung
Die Debeka Allgemeine Versicherung gab daraufhin nach und unterbreitete daraufhin ein Vergleichsangebot, mit dem der Kläger mehr als zufrieden war.
„Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Selbst, wenn ein Gutachten der Versicherung nur eine geringe unfallbedingte Invalidität annimmt, kann man mit der richtigen Argumentation eben doch noch zum Erfolg gelangen“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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