MPK: Bundesländer zur zügigen Umsetzung des überragenden öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien verpflichtet
Erfreulich sei, dass der aktuell im Entwurf des MPK-Beschlusses vorgesehene „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“zahlreiche Maßnahmen für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien enthalte. „Dass weitere Hemmnisse abgebaut, der Erneuerbaren Ausbau auf gewerblichen und industriellen Nutzungsflächen erleichtert, die Digitalisierung vorangetrieben und Fristen verkürzt werden sollen, wären wichtige Schritte“, so Peter. Zudem müsse § 35 des Baugesetzbuches auch für die Geo- und Solarthermie gelten und weitere genehmigungsrechtliche Vereinfachungen für Bioenergie und Wasserkraft umgesetzt werden. Eine Standardisierung im Bundesnaturschutzgesetz bei der Windenergie sei ebenso überfällig.
„Wir brauchen eine stringente Gesetzgebung für alle Erneuerbaren Energien, deshalb muss sich deren Privilegierung und Vorrang bei der Schutzgüterabwägung auch in allen relevanten Gesetzen und über alle Sektoren niederschlagen,“ so Peter. Gerade im Bereich der Wärmenetzplanung drohten Verzögerungen von mehr als einem Jahr, die die gesamte Wärmewende verschleppen könnten. „Der Wärmesektor muss jetzt sozialverträglich mit der Dekarbonisierung vorankommen. Regionale Wärmenetze sind hierfür maßgeblich“, so Peter.
Die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien als gesamtstaatliches Unterfangen von Bund, Ländern und Kommunen sollte zügig landes- wie bundesgesetzlich umgesetzt werden. „Geschwindigkeit wird zur Währung im Wettlauf um einen zukunftsfähigen Standort. Deutschland kann wieder zurück an die Spitze kommen, wenn der Heimatmarkt gestärkt, Wertschöpfung im Land gesteigert und nationale Sicherheit auch über eine nachhaltige Energieversorgung definiert wird. Dafür gilt es jetzt Nägel mit Köpfen zu machen“, so Peter abschließend.
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