Neues RAL-Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ ist Nachweis und Orientierungshilfe für Wohngesundheit
Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) hat das neue RAL-Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ entwickelt und jetzt gemeinsam mit RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung auf den Markt gebracht. Das neue Gütezeichen basiert auf dem seit 2016 bei RAL registrierten DGM-Emissionslabel sowie den Umwelt- und Gesundheitsstandards des renommierten RAL-Gütezeichens für Möbel – „Goldenes M“. DGM-Geschäftsführer Jochen Winning erklärt: „Wohngesundheit ist ein Grundbedürfnis. Das RAL-Gütezeichen ‚Möbel Schadstoffgeprüft‘ hilft dabei, eine Wohnumgebung zu schaffen, in der sich Endverbraucher gesund, sicher und rundum wohl fühlen.“
Schon seit Jahrzehnten muss jedes gütegesicherte Möbel auch eine umfangreiche Schadstoffprüfung absolvieren, um mit dem „Goldenen M“ ausgezeichnet zu werden. Daran knüpfte die DGM im Jahr 2015 auf Initiative des Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ unter Vorsitz von Manfred Bräuer, mit ihrem DGM-Emissionslabel in den Emissionsklassen A bis D an, um Wohngesundheit als Einzelanforderung für umfassend qualitätsgeprüfte Möbel noch stärker im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Ein Jahr später folgte die Anerkennung des Labels im Zuge einer offiziellen RAL-Registrierung (RAL-RG 437). „Nachdem die bisherige RAL-Registrierung gut vom Markt angenommen wurde, haben wir beschlossen, eine geordnete Güteüberwachung zu implementieren und das neue RAL-Gütezeichen als noch aussagekräftigeren Nachweis sowie als Orientierungshilfe für Wohngesundheit in Umlauf zu bringen“, so Winning.
Grundvoraussetzung für Möbel und deren Hersteller, um mit dem RAL-Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ ausgezeichnet zu werden, ist die Emissionsklasse A. Das heißt Formaldehyd und andere flüchtige Substanzen (VOC), wie sie in Produkten und Materialien vorkommen können, dürfen nur in nachweislich unbedenklicher Menge aus dem geprüften Möbel emittieren. Das gilt für alle Möbelsegmente, von Kastenmöbeln und Küchen über Tische, Polster-, Büro- und Kinderzimmermöbel bis hin zu Matratzen und Betten. Die Einhaltung der umfangreichen Güte- und Prüfbestimmungen zu Umwelt- und Gesundheitsaspekten des „Goldenen M“ ist für das Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ ebenfalls nachzuweisen.
Des Weiteren müssen die schadstoffgeprüften Möbel zur Einleitung ihrer Erstprüfung im Rahmen der Gütezeichenvergabe nachweisen, dass sie vollumfänglich alle gesetzlichen und normativen Anforderungen lückenlos erfüllen. Hierzu zählen etwa die DIN EN 16516 (Angaben zur Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen beziehungsweise zur Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft) und die DIN EN ISO 16000 (Allgemeine Aspekte der Probenahmestrategie im Bereich Innenraumluftverunreinigungen). Ledermöbel müssen die Anforderungen des Zertifikates OEKO-TEX® LEATHER STANDARD einhalten. Nicht zuletzt gelten die Vergabekriterien von DE-UZ 117 (Umweltzeichen Blauer Engel) für umweltfreundliche Polstermöbel.
„Der gesamte Anforderungskatalog wurde von uns gemeinsam mit anerkannten Experten aus der Forschung und der Möbelpraxis erarbeitet, und er wird auch weiter stetig auf den Prüfstand gestellt, um Käuferinnen und Käufern schadstoffgeprüfter Möbel zu jeder Zeit die Sicherheiten zu geben, die sie von Produkten erwarten dürfen, die mit dem neuen RAL-Gütezeichen ausgezeichnet sind“, schließt der DGM-Geschäftsführer. DGM/FT
Schon seit Jahrzehnten muss jedes gütegesicherte Möbel auch eine umfangreiche Schadstoffprüfung absolvieren, um mit dem „Goldenen M“ ausgezeichnet zu werden. Daran knüpfte die DGM im Jahr 2015 auf Initiative des Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ unter Vorsitz von Manfred Bräuer, mit ihrem DGM-Emissionslabel in den Emissionsklassen A bis D an, um Wohngesundheit als Einzelanforderung für umfassend qualitätsgeprüfte Möbel noch stärker im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Ein Jahr später folgte die Anerkennung des Labels im Zuge einer offiziellen RAL-Registrierung (RAL-RG 437). „Nachdem die bisherige RAL-Registrierung gut vom Markt angenommen wurde, haben wir beschlossen, eine geordnete Güteüberwachung zu implementieren und das neue RAL-Gütezeichen als noch aussagekräftigeren Nachweis sowie als Orientierungshilfe für Wohngesundheit in Umlauf zu bringen“, so Winning.
Grundvoraussetzung für Möbel und deren Hersteller, um mit dem RAL-Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ ausgezeichnet zu werden, ist die Emissionsklasse A. Das heißt Formaldehyd und andere flüchtige Substanzen (VOC), wie sie in Produkten und Materialien vorkommen können, dürfen nur in nachweislich unbedenklicher Menge aus dem geprüften Möbel emittieren. Das gilt für alle Möbelsegmente, von Kastenmöbeln und Küchen über Tische, Polster-, Büro- und Kinderzimmermöbel bis hin zu Matratzen und Betten. Die Einhaltung der umfangreichen Güte- und Prüfbestimmungen zu Umwelt- und Gesundheitsaspekten des „Goldenen M“ ist für das Gütezeichen „Möbel Schadstoffgeprüft“ ebenfalls nachzuweisen.
Des Weiteren müssen die schadstoffgeprüften Möbel zur Einleitung ihrer Erstprüfung im Rahmen der Gütezeichenvergabe nachweisen, dass sie vollumfänglich alle gesetzlichen und normativen Anforderungen lückenlos erfüllen. Hierzu zählen etwa die DIN EN 16516 (Angaben zur Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen beziehungsweise zur Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft) und die DIN EN ISO 16000 (Allgemeine Aspekte der Probenahmestrategie im Bereich Innenraumluftverunreinigungen). Ledermöbel müssen die Anforderungen des Zertifikates OEKO-TEX® LEATHER STANDARD einhalten. Nicht zuletzt gelten die Vergabekriterien von DE-UZ 117 (Umweltzeichen Blauer Engel) für umweltfreundliche Polstermöbel.
„Der gesamte Anforderungskatalog wurde von uns gemeinsam mit anerkannten Experten aus der Forschung und der Möbelpraxis erarbeitet, und er wird auch weiter stetig auf den Prüfstand gestellt, um Käuferinnen und Käufern schadstoffgeprüfter Möbel zu jeder Zeit die Sicherheiten zu geben, die sie von Produkten erwarten dürfen, die mit dem neuen RAL-Gütezeichen ausgezeichnet sind“, schließt der DGM-Geschäftsführer. DGM/FT
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V.
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Telefon: +49 (2224) 9377-14
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