Neues Straßenverkehrsrecht muss Busspuren stärken
Grundlage der geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist die Aussage im Koalitionsvertrag der Ampel, wonach das Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so angepasst werde, dass neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Hierfür hat das Bundesverkehrsministerium Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings auch andere Möglichkeiten, wie die Einführung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs vorsehen. Der Branchenverband VDV sieht diese Sonderfahrspuren skeptisch und verlangt zumindest die jetzt vom Bundestags-Verkehrsausschuss beschlossene Bindung an eine Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf den ÖPNV. „Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde. Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt“, so Overkamp abschließend.
Weitere Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrsrechts hat der VDV in einem aktuellen VDV-Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ formuliert. Es ist auf vdv.de/positionen hinterlegt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen. Branche und Branchenverband sorgen für mehr klimaschonende Beförderung und Transport von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr: Rund 7,1 Milliarden Fahrgäste in Deutschland nutzten im Corona-Jahr 2020 den Öffentlichen Personennahverkehr der VDV-Mitgliedsunternehmen. Busse und Bahnen ersetzten damit jeden Tag rund 14 Millionen Autofahrten auf deutschen Straßen. 2020 transportierten die VDV-Unternehmen im Schienengüterverkehr 288 Millionen Tonnen und ersetzten so rund 67.000 voll beladene Lkw auf deutschen Straßen.
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