Online-Casino muss Verlust in Höhe von 95.000 Euro erstatten
Bis zum 30. Juni 2021 galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für Glücksspiele im Internet. Das Verbot wurde zum 1. Juli 2021 zwar etwas gelockert und Veranstalter von Online-Glücksspielen können eine Lizenz in Deutschland beantragen. „Ohne eine solche Genehmigung sind Online-Glücksspiele in Deutschland aber weiterhin verboten. Spieler können dann die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das zeigt auch das Urteil des LG Baden-Baden. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Mai 2021 und Juni 2022 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei knapp 95.000 Euro verspielt. Die Betreiberin des Online-Casinos hatte für ihr Angebot zwar eine Lizenz in Curacao, über eine in Deutschland gültige Erlaubnis verfügte sie jedoch nicht. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das LG Baden-Baden entschied, dass die Beklagte dem Kläger seinen Verlust erstatten muss. Online-Glücksspiele seien in Deutschland laut Glücksspielvertrag bis zum 1. Juli 2021 verboten gewesen und seitdem auch nur mit einer in Deutschland gültigen Erlaubnis zulässig. Da die Beklagte nicht über eine solche Genehmigung verfügte, habe sie während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums gegen das Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse den Verlust zurückzahlen, so das Gericht.
Ziele des Glücksspielvertrags seien die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht, der Spieler- und Jugendschutz, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie die Sicherstellung eines fairen Spiels und der Schutz vor Kriminalität. An diesen Zielen habe sich auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrag nichts geändert. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele, das Geld behalten dürften. Die abgeschlossenen Verträge seien daher als nichtig anzusehen, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, führte das LG Baden-Baden aus.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe seine Teilnahme an verbotenen Online-Glücksspielen nicht entgegen. Er habe glaubhaft dargelegt, dass er das Verbot nicht kannte. Es sei auch nicht ersichtlich, dass er sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das Gericht.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen, auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 angefallen sind, zurückzuholen. Hat der Anbieter keine in Deutschland gültige Lizenz, sind die Glücksspiele weiterhin verboten“, so Rechtsanwalt Cocron.
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