PKV-Verband warnt vor betrügerischen Werbeanrufen
Dazu stellt die PKV klar: Der Verband veranlasst niemals solche Telefonate. Den Opfern solcher unzulässigen Anrufe (‚cold calls‘) empfehlen wir, Strafanzeige zu erheben. Auf den Internetseiten der Polizei ist dies meist per Online-Formular möglich. Die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) nimmt ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung entgegen.
Der PKV-Verband hat bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gestellt (Aktenzeichen 248 Js 109605/23) sowie Beschwerden bei der Bundesnetzagentur und der Datenschutzaufsicht eingereicht. Es liegen Hinweise vor, dass die Anrufer gewerbsmäßig aus dem Ausland gesteuert werden. Die persönlichen Daten ihrer Opfer beziehen sie möglicherweise auch von Internetportalen, auf denen Anwaltskanzleien für Klagen gegen Beitragserhöhungen werben.
Sie locken mit der Verheißung hoher Beitragsersparnisse und bieten ihre „Beratung“ zu einem Tarifwechsel in der PKV an, wofür sie hohe „Erfolgshonorare“ verlangen. Nicht selten ignorieren deren Empfehlungen aber die Bedürfnisse für einen angemessenen Krankenversicherungsschutz. Das kann für die Versicherten erhebliche Nachteile in der Zukunft zur Folge haben.
Der PKV-Verband rät, generell nicht auf unaufgeforderte Anrufe oder marktschreierische Angebote in Online-Medien einzugehen. Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV gehört zu den vertraglichen Ansprüchen der Versicherten. Alle Anfragen dazu beantworten die jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Vermittler kostenlos, dafür sind solche Honorar-Berater nicht notwendig. Der Verband informiert in seinen Tarifwechsel-Leitlinien, wie Privatversicherte jederzeit die für sie beste Tarifoption finden können.
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