Über das Nachbargrundstück…
Hat ein Grundstücksbesitzer keinen eigenen Zugang zur Straße, darf er über das Nachbargrundstück gehen. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Lübeck in einem Fall entschieden, in dem eine Frau den Weg zur Gartenparzelle des Nachbarn mit Pflanzsteinen blockiert hatte. Diese muss sie nun beseitigen (Az.: 3 O 309/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Lübeck .
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