Videosprechstunden in Apotheken
Die beiden vorgeschlagenen Gesetze, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz (DigiG), haben zum Ziel, die Nutzung von Therapiedaten für die medizinische Forschung zu erleichtern und die Verbindlichkeit von E-Rezepten und der elektronischen Patientenakte (ePa) zu etablieren. Ebenso enthalten sie weitere Bestimmungen, darunter die Möglichkeit, E-Rezepte über die Apps von Krankenkassen zu versenden und die Anforderung, dass Plattformen nur dann E-Rezepte übermitteln dürfen, wenn sie sämtliche Apotheken auflisten, die E-Rezepte akzeptieren.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats begrüßt die erweiterte Verfügbarkeit telemedizinischer Versorgung, vor allem im Bereich der Psychotherapie. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit klarer Qualitätsstandards hervorgehoben, um die medizinische Betreuung über digitale Kommunikationsmittel sicherzustellen. Hierbei wird die Bedeutung ärztlicher Sorgfalt in der Datenerfassung, Beratung, Behandlung und Dokumentation betont. Es wird außerdem darauf gedrängt, Patienten umfassend über die Besonderheiten der telemedizinischen Behandlung zu informieren.
Die Integration von Apotheken in telemedizinische Prozesse wird als zugängliche Option in ländlichen Regionen betrachtet, obwohl die Hauptverantwortung für die medizinische Betreuung weiterhin bei behandelnden Ärzten liegt.
Der Bundesrat empfiehlt, Telemedizin in Apotheken vorerst in ausgewählten Regionen, insbesondere in ländlichen oder unterversorgten Gebieten, zu erproben, um geeignete Leistungen zu identifizieren. Dabei wird betont, dass die delegierbaren Aufgaben an das Apothekenpersonal innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Finanzierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hebt die Bedeutung der Einbeziehung aller relevanten Akteure hervor, um eine breite Akzeptanz sicherzustellen. Die Einführung digitaler Prozesse darf nicht zu zusätzlichem Aufwand für die Leistungserbringer führen, insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung. Die entstehenden Mehrkosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind beträchtlich, während mögliche Einsparungen derzeit noch nicht quantifiziert werden können. Daher schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund die zusätzlichen Ausgaben bis zum Eintritt potenzieller Einsparungen ausgleicht.
Kommentar:
Die Diskussion im Bundesrat über die Digitalgesetze und die Einführung von Videosprechstunden in Apotheken verdeutlicht die Komplexität und Herausforderungen, die mit der Modernisierung des Gesundheitswesens einhergehen. Während die Telemedizin zweifellos Potenzial bietet, um die Versorgung in entlegenen Regionen zu verbessern und den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern, sind klare Qualitätsstandards und eine sorgfältige Abwägung der Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung.
Die Finanzierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein weiterer zentraler Punkt, der sorgfältig durchdacht werden muss. Die Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten, von Leistungserbringern bis hin zu Patienten, ist von entscheidender Bedeutung, um eine reibungslose Umsetzung digitaler Prozesse zu gewährleisten. Die Empfehlung des Bundesrats, die anfallenden Mehrkosten auszugleichen, bis mögliche Einsparungen realisiert werden, ist ein vernünftiger Schritt zur Sicherstellung einer gerechten Finanzierung.
Insgesamt verdeutlicht diese Diskussion die Notwendigkeit, die Balance zwischen Fortschritt und Qualität im Gesundheitswesen sorgfältig zu wahren, um sicherzustellen, dass digitale Innovationen tatsächlich dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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