Windenergie – erste Lösungsansätze der Bundesregierung in Schwertransport-Problematik
Seit dem 07.09.2023 ist die Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) in Kraft. Mit dieser möchte die Bundesregierung die Probleme im Rahmen des Transports von Windenergieanlagen beheben. Wir geben einen Überblick über den Status quo und die jetzt in Kraft getretenen Veränderungen. Bereits vorweg sei gesagt: Auf eine spürbare Verbesserung wird die Windenergie-Branche noch warten müssen.
Status quo: Projektierer:innen, Verwaltung und Polizei benötigen viel Zeit, Geld und Nerven
Um eine einzelne Windenergieanlage zu ihrem Zielstandort zu transportieren, werden u.a. allein 15 Großraum- und Schwertransporte (GST) mit entsprechender Genehmigung benötigt.
Für die Genehmigungen sind die Länder und die bundeseigene Autobahn GmbH zuständig. Nach Branchenangaben belaufen sich die Wartezeiten auf bis zu 12 Wochen und das bei 15.000 unbearbeiteten Genehmigungen. Selbst eine genehmigungsfähige Strecke zu finden, gestaltet sich schwierig angesichts von zu engen Autobahnausfahrten, zu kleinen Tunneln, maroden Brücken oder Baustellen. Überall muss die Durchfahrtshöhe unter Bauwerken, Durchfahrtsbreite in Baustellen und Befahrbarkeit von Brücken und Kurvenradien berücksichtigt werden. Große Umwege von hunderten Kilometern quer durch Deutschland sind so kaum zu vermeiden.
Ist eine Strecke genehmigt, gilt es die behördlichen – je nach Bundesland unterschiedlichen – Transportauflagen zu beachten: Mal darf nur in der Nacht gefahren werden, mal muss die Polizei eskortieren oder die Art des Begleitfahrzeugs muss wechseln. Dafür sind Stopps an den Landesgrenzen erforderlich – für die es aber auch passende Parkplätze zu finden gilt. So stehen die GST geparkt neben der Autobahn und warten auf die Polizei, die sich wegen der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben verspätet. So summiert sich der Zeitaufwand für die Polizei allein in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 auf über 33.000 Begleitstunden.
Anders ausgedrückt: Langwierige Genehmigungsverfahren und eine marode Infrastruktur führen zu Lagerengpässen der Produzenten, hohen Kosten bei den Projektierer:innen und großem Arbeitsaufwand für Verwaltung und Polizei. Kurz gesagt: Energiewende sieht anders aus.
Die neue Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV) greift zu kurz
Ein der Bundesregierung nicht unbekanntes Problem. Mit welchen Maßnahmen die hohen Ausbauziele in den nächsten Jahren dennoch erreicht werden sollen, wurde bereits im Mai mit der Windenergie-an-Land-Strategie angekündigt: Entlastung der Polizei, Digitalisierung, schnellere Bearbeitung, reibungsloser Transport und vieles mehr. Ein Überblick des aktuellen Verfahrensstands:
- Entlastung der Polizei und private Transportbegleitung über Landesgrenzen hinweg
Künftig dürfen auch private Dienste Schwerlasttransporte über Landesgrenzen hinweg begleiten. Das ist zumindest das Ziel der seit dem 7. September 2023 geltenden Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV). Damit würden Transporte über Bundesländergrenzen deutlich erleichtert – ein wichtiger Schritt! Allerdings hat sich der Bund darauf beschränkt, lediglich einen groben Rahmen für die Transportbegleitung zu setzen; die inhaltliche Ausgestaltung überlässt er im Wege einer Verordnungsermächtigung (§ 5 Abs. 4 StTbV) den Bundesländern. Somit kann selbst jetzt nach Inkrafttreten der StTbV noch kein privater Transportbegleiter eingesetzt werden. Diese Unternehmen müssen auf die Umsetzung aller 16 Bundesländer warten, erst dann können sie die umfangreichen Schulungen und Prüfung wahrnehmen. Dass das für eine erhebliche Verzögerung sorgt, hatte bereits der Bundesrat in seinem Beschluss angemerkt.
- Ein digitales bundesweit einheitliches Beantragungssystem der Genehmigungen
Seit diesem Sommer ist eine digitale Antragstellung und Bearbeitung von GST-Genehmigungen über das Prüftool GST.Autobahn (Onlineportal „VEMAGS“) möglich. Die Bearbeitungsdauer soll sich nun nur noch auf ein paar wenige Tage belaufen. Die wäre ein grandioser Fortschritt, wenn sich die Branche nicht infolgedessen über zahlreiche ungenügend begründete Ablehnungen beschwert, die eine gänzlich neue Antragstellung erfordert. Damit auch die Transporte nicht wegen unbekannter Baustellen anhalten müssen, soll das Tool mit einem Baustelleninformationssystem, insbesondere zu Kurzzeit- und Tagesbaustellen, optimiert werden. Doch wann die versprochene Abhilfe kommen wird, ist unklar.
- Nutzung von Schiene und Wasserstraße im Hauptlauf
Die Bundesregierung hat auch zum Ziel, den Transport von Windenergieanlagenteilen und anderen für die Energiewende benötigten Gütern – soweit wie möglich – im Hauptlauf auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Nutzung von Schiene und Wasserstraße sei ein wichtiger verkehrspolitischer Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Seit dem 28. August 2023 wird diesem Ziel sogar mit einer Finanzförderung des BMDV Nachdruck verliehen. Dennoch sehen Logistiker darin keine Lösung: Nur Teile der Strecken könnten auf Schiff und Bahn zurückgelegt werden. Für den Transfer vom bzw. zum Hafen bleibt das Genehmigungsverfahren und das Problem eine befahrbare Strecke zu finden identisch. Vielmehr kommt die Ver- und Umladung in die Frachtschiffe und jährlich sinkende Wasserstände der Flüsse als zusätzliche Probleme hinzu.
Ausblick – Auf eine spürbare Verbesserung wird die Windenergie-Branche noch warten müssen
Alle drei Ansätze haben Potenzial die Transport-Problematik der Windenergieanlagen zu entschärfen. Doch wie aufgezeigt, werden die Erleichterungen in der Transportbegleitung genauso wie in der Streckenplanung frühstens in ein paar Monaten zu spüren sein. Der neu geschaffene Bürokratieaufwand muss von den Bundesländern erst einmal bewältigt werden, bevor die Unternehmen hunderte Stunden praktischer und theoretischer Schulung absolvieren können, um schließlich die Begleitaufgaben der Polizei übernehmen zu können. Auch die marode Infrastruktur lässt sich nicht „mal eben“ erneuern. Brückenreparaturen dauern lange und benötigen selbst wiederum Kräne und große Bauteile, die transportiert werden müssen.
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Holbeinstraße 24
04229 Leipzig
Telefon: +49 (341) 14950-0
Telefax: +49 (341) 14950-14
http://www.maslaton.de
Telefon: +49 (341) 14950-0
Fax: +49 (341) 14950-14
E-Mail: leipzig@maslaton.de