Events

19. Kongress Arbeitsrecht 2024 in Berlin

Am 12. und 13. März 2024 findet im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Herzen Berlins der 19. Kongress Arbeitsrecht statt. Von hier wird die Veranstaltung begleitend via Livestream für alle Online-Kongressteilnehmenden übertragen, die nicht vor Ort sein können.

Berlin, 1. November 2023 – Unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veranstalten die GDA Kommunikation und die Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ der HUSS-MEDIEN GmbH bereits im 19. Jahr den Kongress Arbeitsrecht. Andreas Krabel, Chefredakteur, Arbeit und Arbeitsrecht sowie Roland Wolf, Geschäftsführer und Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA, übernehmen die Moderation. Traditionell wird Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger ein Grußwort an die Teilnehmer richten, und so die ersten Impulse für die zweitägige Veranstaltung geben.

Getreu dem Motto: „Aus der Praxis für die Praxis“ berichten die Arbeitsrechtsexperten und -expertinnen aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit, den Verbänden und Universitäten. 2024 ist zudem der Vizepräsident des BAG, Dr. Rüdiger Linck zu Gast. Er referiert über die aktuellen Entwicklungen im Vergütungsrecht und steht für eine anschließende Diskussion mit den Teilnehmenden zur Verfügung. Was kann die Arbeitsrechtspraxis vom BMAS für das Jahr 2024 erwarten? Wie sieht die Agenda aus dem Hause Hubertus Heil aus? Abteilungsleiter Jörn Böttcher gibt Einblicke in das anstehende Programm.

Daneben folgt der Kongress den weiteren aktuellen Dauerbrennern aus der Praxis u. a. mit den
folgenden Themen:

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
  • KI im Arbeitsverhältnis,
  • Entgelttransparenzrichtlinie,
  • ESG,
  • Arbeitskräftezuwanderung,
  • Beschäftigtendatenschutz sowie
  • flexible Arbeitsbedingungen.

Veranstaltungsort ist das Steigenberger Hotel am Kanzleramt in 10557 Berlin, Ella-Trebe-Straße 5. Besucher und Besucherinnen können zwischen Präsenz- und der Onlineteilnahme wählen. Im Nachgang der Veranstaltung wird den Teilnehmenden auf Wunsch eine Bescheinigung i. S. d. § 15 FAO ausgestellt.

Alle weiteren Informationen sowie das vollständige Programm werden unter www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html zur Verfügung gestellt.

Über HUSS Unternehmensgruppe

Arbeit und Arbeitsrecht

Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) ist mit einem Themenspektrum aus Arbeitsrecht, Personalpraxis, Vergütung, Rechtsprechung und Service die Fachzeitschrift für das Personal-Management. Sie erscheint monatlich und veröffentlicht zusätzlich Whitepaper für die HR-Praxis. Die crossmediale Ergänzung erfolgt durch den „AuA-Podcast“, die Website, dem Weekly Briefing und der AuA-Magazin-App mit den digitalen Ausgaben für Tablet, Smartphone und PC/Mac. Der jährliche Kongress Arbeits-recht sowie viele Online-Seminare und Workshops bieten ein vielseitiges Informationsspektrum mit medialen Inhalten. Zur Zielgruppe gehören Arbeitsrechtler*innen, Personalleiter*innen und –referent*innen, Geschäftsführer*innen sowie alle Entscheider*innen und Mitentscheider*innen der Personalbranche.

HUSS-MEDIEN GmbH

Die HUSS-MEDIEN GmbH ist Informationsdienstleister für Fach- und Führungskräfte der Wirtschaftszweige Bauwesen, Elektro- und Gebäudetechnik, Logistik und Recht mit Fachzeitschriften, Software und Events. Bei HUSS-MEDIEN erscheinen aktuell die Fachzeitschriften Build-Ing., IVV Immobilien vermieten & verwalten, Moderne Gebäudetechnik, ep Elektroprak-tiker, sowie Arbeit und Arbeitsrecht und Technische Logistik samt Sonderveröffentlichungen, digitalen Medien, Branchen-Veranstaltungen und Softwareprodukten. Die HUSS-MEDIEN GmbH ist Teil der HUSS-Unternehmensgruppe mit Sitz in München und Berlin. www.huss.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HUSS Unternehmensgruppe
Joseph-Dollinger-Bogen 5
80807 München
Telefon: +49 (89) 32391-0
Telefax: +49 (89) 32391-416
http://www.huss.de

Ansprechpartner:
Susanne Malling
PR & Veranstaltungsmanagement
Telefon: +49 (30) 42151-297
E-Mail: susanne.malling@hussmedien.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel