BEG: Fördermittel müssen ab 2024 fließen
Insgesamt sei der Richtlinienentwurf, der neben Fördergeldern für den Tausch von Heizungen auch Gelder für die Dämmung der Gebäudehülle oder den Tausch der Fenster vorsieht, zu begrüßen: „Es ist sehr erfreulich, dass die BEG alle Erneuerbaren-Heizungstechnologien und auch Mehrkosten für energetische Sanierungsarbeiten berücksichtigt“, so Peter. „Das ist mit Blick auf GEG und WPG auch folgerichtig, denn auch dort wurden alle Erneuerbaren-Heizungstechnologien aufgenommen. Die Wärmewende wird dadurch effizienter und kostengünstiger.“
Auch die vorgesehenen Booster für den Heizungstausch sowie Sanierungsmaßnahmen seien begrüßenswert. „Die populistische Diskussion um die Reform des GEG hat die Menschen massiv verunsichert, die Verkaufszahlen von erneuerbaren Heizungen sind in der Folge deutlich zurückgegangen“, so Peter. „Daher ist es richtig, mit einem Booster den zügigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen anzureizen und ein positives Aufbruchssignal an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Branche zu senden.“
Kritisch sei nach wie vor die Absenkung der maximal förderfähigen Kosten. „Auch mit den Bonuszahlungen werden die Fördermittel de facto gesenkt. Sollte sich abzeichnen, dass der gewünschte Beschleunigungseffekt ausbleibt, sollte die Höhe der Förderung angepasst werden“, so Peter. Damit stehe und falle der Erfolg der Wärmewende. „Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Ausgaben für Erneuerbare Energien und Effizienz im Gebäudebereich trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils fließen. Dem sollte das Parlament in den Haushaltsverhandlungen in dieser Woche folgen“, so Peter abschließend.
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