Finanzen / Bilanzen

Black Friday: Elektronikversicherungen – mehr Schrott als top!

Heißbegehrte Elektronikartikel zum unschlagbar günstigen Preis – das lassen sich Schnäppchenjäger*innen am Black Friday nicht entgehen. Oftmals werden Geräteversicherungen „supergünstig“ mitangeboten – ein Deal, den Verbraucher*innen lieber ausschlagen sollten: „Einen neuen, teuren Elektronikartikel wie ein Smartphone oder Notebook zu versichern, mag im ersten Moment sinnvoll erscheinen. Schaut man genauer hin, entpuppen sich solche Versicherungen aber als wahre Kostenfresser und bieten nicht den erhofften Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Aus Verbraucherschutzsicht sind Versicherungen sowie Garantieverlängerungen bei Elektrogeräten, wenn beispielsweise ein Geschirrspüler oder Fernseher beschädigt wird, weder bedarfsgerecht noch bringen sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Trotzdem schließen viele Verbraucher*innen sie ab. Das mag auch daran liegen, dass findige Produktnamen wie ‚PlusGarantie ‘ nicht sofort darauf schließen lassen, dass es sich um Versicherungen handelt. Zusätzlich lässt sich aus den komplizierten Verträgen kaum nachvollziehen, wann sie von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistung erhalten. Wenn Verbraucher*innen überhaupt entschädigt werden, denn: „Die zahlreichen Leistungsausschlüsse sowie die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten in der Regel keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal meist maximal der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch“, sagt Boss. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.

Vom Versicherungsschutz häufig ausgenommen ist der einfache Diebstahl. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Verbraucher*innen ihr Smartphone achtlos neben sich auf eine Parkbank legen, es also nicht in den Händen halten und Täter*innen es dann wegnehmen. Wenn Kund*innen den Diebstahl-Schutz wünschen, verursacht dieser höhere Kosten. Aber auch hier ist ihre Aufmerksamkeit gefragt. Denn wenn man sich ein Notebook oder Smartphone einfach stehlen lässt, wird dies als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens eingestuft. Die Versicherer dürfen dann die Leistung kürzen – schlimmsten sogar auf null. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.

Weitere unsinnige Versicherungen, die niemand braucht, finden Sie hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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