Bundesrat vertut Chance für Klimaschutz und besseren Lieferverkehr
„Wir bedauern es sehr, dass der Bundesrat heute die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nicht beschlossen hat. Damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für die Änderung der Straßenverkehrsordnung und die Einführung des von uns lange geforderten Verkehrszeichens ‚Ladebereich‘. Leider hat der Bundesrat mit seiner Blockade verhindert, dass das Verkehrsrecht modernisiert wird. Er hat sich dagegen entschieden, für den gesamten Lieferverkehr verbesserte Bedingungen zu schaffen. Auch dem Klimaschutz haben die Länder einen Bärendienst erwiesen, denn Ladebereiche haben das Potenzial, Emissionen im Stadtverkehr drastisch zu senken. Es ist völlig unverständlich, dass man sich einerseits über Zweite-Reihe-Parker aufregt, sich aber andererseits Maßnahmen versperrt, die genau dieses Problem eindämmen würden. Das ist Politik, die niemandem hilft – weder den Verkehrsteilnehmenden noch den Paketzustellerinnen und -zustellern.“
Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de
Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.