Medien

Dienstwagenbesteuerung wird noch klimaschädlicher und ungerechter

Die geplante Änderung der Dienstwagenbesteuerung stößt auf starke Kritik bei sozial-ökologischen Verbänden. Während Verbrenner-Dienstwagen weiter ungemindert subventioniert werden, sollen zukünftig auch besonders teure Elektro-Pkw gefördert werden. Die Verbände kritisieren dies als Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordern einen Fokus auf günstige und klimafreundliche Modelle. 

Im Wachstumschancengesetz ist vorgesehen, künftig auch Elektrofahrzeuge mit Listenpreisen zwischen 60.000 und 80.000 Euro zu subventionieren. Dies gilt auch für klimaschädliche Hybridfahrzeuge. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel festgeschrieben, umwelt- und klimaschädliche Subventionen abzubauen. Die geplante Änderung belässt die steuerliche Subvention von Verbrennerfahrzeugen und weitet die Förderung von Dienstwagen sogar noch aus, kritisiert ein breites sozial-ökologisches Bündnis.

Ampel will Verbrenner ungebremst weiter fördern 

„Das ist ein Bruch mit dem Koalitionsvertrag!”, sagt Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland, und warnt: „Die Ampel will Verbrenner ungebremst weiter mit Steuergeldern fördern. Das ist klimaschädlich und adressiert nicht das akute Problem von schleppendem Absatz insbesondere kleiner E-Autos in Deutschland. Die Bundestagsabgeordneten sollten diese Änderung deshalb ablehnen, sich für eine echte Reform der Dienstwagensteuer einsetzen und das Dienstwagenprivileg am Klimaschutz ausrichten.”  

Das Bündnis fordert deshalb eine Anhebung der bisherigen 1-Prozent-Besteuerung von Verbrenner-Pkw auf 2 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Die ökologische Wirkung der Besteuerung sollte zusätzlich verbessert werden, indem sie den CO2-Wert des Autos berücksichtigt und mit ihm ansteigt. Der so vergrößerte steuerliche Vorteil von reinen Elektro- gegenüber Verbrenner-Pkw hilft, das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, 15 Millionen reine Elektroautos bis 2030 auf die Straßen zu bringen. 

Plug-In Hybride sind nicht klimafreundlich

Viviane Raddatz, Leiterin Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF Deutschland, kritisiert: „Ob die Bundesregierung dieses Ziel erreicht, hängt auch an Unternehmen und Konsument:innen, für die E-Fahrzeuge erschwinglich sein müssen. Mit der aktuell geplanten Änderung setzt die Bundesregierung die falschen Signale. Der Fokus sollte nicht auf teuren, sondern auf günstigen und klimafreundlichen Modellen liegen. Plug-In-Hybride gehören nicht dazu, weil sie in der Realität überwiegend als Verbrenner gefahren werden. Mit der richtigen Förderung können nicht nur Arbeitnehmer*innen profitieren, sondern auch die richtigen industriepolitischen Signale gesendet werden.” Dem Fraunhofer-Institut ISI zufolge werden Plug-In-Hybride nur bis zu 15 Prozent elektrisch gefahren.

Zwei Drittel aller Neuzulassungen sind Dienst- und Firmenwagen. Um die Automobilindustrie auf ihrem Weg der Transformation zu unterstützen, sollte der Fokus der Förderung nach Ansicht der Verbände auf bezahlbaren und ressourcenschonenden Elektroautos liegen. Nur dies begünstige die Entstehung eines breiten Gebrauchtwagenmarkts für klimafreundlichere E-Autos, denn derzeit stocken gerade bei diesen der Verkauf und die Produktion.

Subvention für Einkommensstarke

„Die geltende pauschale Dienstwagenbesteuerung setzt klimapolitisch falsche Anreize und ist sozial ungerecht. Sie ist de facto eine Subvention, die vor allem den Einkommensstärksten zugutekommt. Wir brauchen eine umfassende Reform der Verbrennerbezuschussung und die Förderung von E-Kleinfahrzeugen. Unsere Reformvorschläge haben das Potenzial, bis zu 5,8 Millionen Tonnen CO2-Emissionen zu vermeiden, soziale Ungerechtigkeiten zu korrigieren und bis zu 5,5 Milliarden Euro öffentliche Gelder zu sparen. Dieses Geld wäre an anderer Stelle viel besser investiert – im Sinne des Klimaschutzes und der Menschen”, erklärt Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Sowohl von der derzeitigen als auch auch von der geplanten Regelung profitieren vor allem Einkommensstarke. Eine Reform, wie vom Bündnis vorgeschlagen, würde diese einseitigen Vorteile verringern und damit zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen. Zudem würden im Haushalt zusätzliche Mittel frei, um weitere Maßnahmen zur Umsetzung einer sozial gerechten ökologischen Transformation zu finanzieren. Eine an sozialer Gerechtigkeit und den Klimazielen ausgerichtete Reform der Dienstwagenbesteuerung ist laut dem Bündnis unbedingt erforderlich, um die Verkehrswende entschieden voranzubringen.

Hintergrund

Das Dienstwagenprivileg ist sozial ungerecht und bremst den Klimaschutz aus. Zu diesem Ergebnis kam bereits im Juni eine Kurzstudie des Forums Sozial-Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland. Die Studie schlägt Möglichkeiten vor, die steuerlichen Vorteile für Verbrenner zu reduzieren und die Förderung auf kleine elektrische Modelle auszurichten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Telefon: +49 (761) 200-0
http://www.caritas.de/

Ansprechpartner:
Mathilde Langendorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 284447-42
Fax: +49 (30) 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel