Gesundheit & Medizin

DIVI und ADKA empfehlen Standardkonzentrationen für kontinuierliche Infusionen auf der Intensivstation

Die Sektion Angewandte Pharmakologie in der Notfall- und Intensivmedizin der DIVI hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) Empfehlungen zu Standardkonzentrationen für die kontinuierliche Infusion auf Intensivstation erarbeitet. „Die Standardisierung des Medikationsprozesses ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit“, erklärt Sektionssprecherin Dr. Heike Hilgarth (Foto), Fachapothekerin für Klinische Pharmazie. Die Einführung von Standardkonzentrationen hilft, potenzielle Medikationsfehler zu reduzieren. In den USA und dem Vereinigtem Königreich sind bereits seit einigen Jahren nationale Empfehlungslisten etabliert. In Deutschland sind die jetzt veröffentlichten Empfehlungen für Standardkonzentrationen geeigneter Arzneistoffe die ersten ihrer Art, so Hilgarth.

Die Grundlage zur Auswahl der Arzneistoffe durch die DIVI-Sektion und die ADKA bildete die 2021 von der DIVI und der Universitätsmedizin Mainz durchgeführte Umfrage zu Standardkonzentrationen bei Dauerinfusion. Basierend auf den darin veröffentlichten Ergebnissen wurde in einem zweistufigen Verfahren zunächst über den Einschluss der Wirkstoffe in die nationale Empfehlungsliste und anschließend über die zu empfehlende Konzentration abgestimmt. Der Entwurf der Empfehlungsliste wurde für ein vierwöchiges Moratorium auf der Website der DIVI für Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Im Anschluss wurden die eingegangenen Kommentare und Anmerkungen diskutiert und führten zu ergänzenden Angaben zu zwei Arzneimitteln.

Standardisierung wird Arzneimitteltherapiesicherheit deutlich verbessern

„Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung unseres Standardisierungs-Kataloges die Arzneimitteltherapie für den Patienten nachhaltig sicherer macht“, so Sektionssprecherin Hilgarth. Die Umsetzung der Standardkonzentrationen sollte im interprofessionellen Team vorbereitet und begleitet werden. Die Sektion Angewandte Pharmakologie in der Notfall- und Intensivmedizin wird die Umsetzung der Standardkonzentrationen ebenfalls begleiten sowie evaluieren.

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 4.300 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
Gebäude 91
66421 Homburg Saar
Telefon: +49 (30) 40005607
Telefax: +49 (30) 40005637
http://www.divi.de

Ansprechpartner:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Telefon: +49 (89) 2306960-21
E-Mail: presse@divi.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel