EU-Umweltausschuss stimmt für Naturerhalt
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat sich heute in einer entscheidenden Abstimmung für die europäische Naturwiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) ausgesprochen. Er billigte den im informellen Trilog ausgehandelten Text mit 53 zu 28 Stimmen.
Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik beim WWF Deutschland, sagte: „Heute ist ein guter Tag für Europas Natur und für Europas Bürgerinnen und Bürger, die nun hoffentlich bald besser vor Klimakrise und Verlust der biologischen Vielfalt geschützt werden können. Mit der Naturwiederherstellungsverordnung wird weltweit erstmals eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, mit der die verbliebene Natur nicht nur bewahrt, sondern in erheblichem Umfang wiedergeherstellt werden soll. Angesichts des desaströsen Zustands unserer Ökosysteme ist das unumgänglich. Zugleich puffern renaturierte Auen, Wälder und Meeresgebiete die Effekte der Klimakrise ab. Es liegt nun in der Verantwortung von Parlamentsplenum und Rat, die heutige Entscheidung zu besiegeln.“
Die Naturwiederherstellungsverordnung sieht Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 Prozent der Fläche der EU, in Flüssen und Meeren bis zum Jahr 2030 vor. Bis zur heutigen Abstimmung war es ein mühsamer Weg. Bei der Abstimmung im Juli schwächte das Europäische Parlament den Gesetzesentwurf erheblich ab. In den am 9. November beendeten Trilog-Verhandlungen wurden Kompromisse geschlossen, allen beteiligten Parteien entgegenzukommen. Die letzten ausstehenden Schritte sind nun die abschließende Abstimmung im Plenum des Europaparlaments, die voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden wird. Schließlich müssen auch die EU-Umweltminister eine letzte förmliche Zustimmung erteilen, was angesichts der Tatsache, dass der Text bereits letzte Woche grünes Licht von den EU-Mitgliedstaaten erhalten hat, keine große Hürde sein dürfte.
Das heutige positive Votum ist auch das Ergebnis einer monatelangen, beispiellosen Mobilisierung zur Unterstützung des ersten EU-Gesetzes zur Wiederherstellung von Ökosystemen: Mehr als 6.000 Wissenschaftler, über 100 Unternehmen, mehr als 200 Nichtregierungsorganisationen, und mehr als eine Million Unterschriften und Botschaften von Bürger:innen drängten und drängen die Entscheidungsträger weiterhin, dieses dringend benötigte Gesetz zu erlassen.
Tobias Arbinger, Referent für Naturschutzpolitik beim WWF Deutschland, sagte: „Heute ist ein guter Tag für Europas Natur und für Europas Bürgerinnen und Bürger, die nun hoffentlich bald besser vor Klimakrise und Verlust der biologischen Vielfalt geschützt werden können. Mit der Naturwiederherstellungsverordnung wird weltweit erstmals eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, mit der die verbliebene Natur nicht nur bewahrt, sondern in erheblichem Umfang wiedergeherstellt werden soll. Angesichts des desaströsen Zustands unserer Ökosysteme ist das unumgänglich. Zugleich puffern renaturierte Auen, Wälder und Meeresgebiete die Effekte der Klimakrise ab. Es liegt nun in der Verantwortung von Parlamentsplenum und Rat, die heutige Entscheidung zu besiegeln.“
Die Naturwiederherstellungsverordnung sieht Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 Prozent der Fläche der EU, in Flüssen und Meeren bis zum Jahr 2030 vor. Bis zur heutigen Abstimmung war es ein mühsamer Weg. Bei der Abstimmung im Juli schwächte das Europäische Parlament den Gesetzesentwurf erheblich ab. In den am 9. November beendeten Trilog-Verhandlungen wurden Kompromisse geschlossen, allen beteiligten Parteien entgegenzukommen. Die letzten ausstehenden Schritte sind nun die abschließende Abstimmung im Plenum des Europaparlaments, die voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden wird. Schließlich müssen auch die EU-Umweltminister eine letzte förmliche Zustimmung erteilen, was angesichts der Tatsache, dass der Text bereits letzte Woche grünes Licht von den EU-Mitgliedstaaten erhalten hat, keine große Hürde sein dürfte.
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E-Mail: tobias.arbinger@wwf.de
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