GEG-Novelle: Biomethan ist eine mögliche Erfüllungsoption
Diese Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist vermutlich so umstritten wie kaum ein zweites Gesetzesvorhaben. Bis heute kursieren zahlreiche Behauptungen rund um das GEG. Mit am populärsten: Das angebliche Verbot des Neu-Einbaus von Gasheizungen. Tatsächlich soll deren Zahl in den nächsten Jahren immer weiter sinken und der Neu-Einbau bestenfalls zum Erliegen kommen. Ohne diese Maßnahme sind die deutschen Klimaziele auch kaum zu halten.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat der Gesetzgeber den Weg für die zukünftige Wärmeversorgung Deutschlands skizziert. Das novellierte GEG definiert Erfüllungsoptionen, die in §71 definiert werden. Eine davon ist die 65-prozentige Beimischung von Biomethan zum Erdgas. Diese Option bietet Stadtwerken eine Möglichkeit, ein entsprechendes Produkt anzubieten.
„Wenn Kundinnen und Kunden explizit einen Einbau von Gasheizungen wünschen, und das auch im Neubaugebiet, können Stadtwerke ein Produkt anbieten, das den Einbau von Gasheizungen weiterhin ermöglicht. Die ASEW kann hierbei helfen, dieses Produkt gesetzeskonform zu gestalten,“ ist Kara Hoffmann, Gruppenleitern Ökoenergie-Produkte bei der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) überzeugt. „Gerade im Privatkundenbereich ist Biomethan nach bestimmten Regelungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung eine Option – wenn auch mittel- und vor allem langfristig tatsächlich nicht-thermische Wärmeerzeugung die Regel-Heizalternative sein soll. Biomethan stellt aber bis dahin eine hinreichend erprobte Übergangslösung dar.“
Die Nutzung des regenerativen Energieträgers Biomethan hat mehrfache Vorteile: Seine Gewinnung erfolgt klimaschonend aus Reststoffen, sie ist dezentral organisiert und erlaubt zu einem relativ hohen Grad die Sicherung regionaler Wertschöpfung vor Ort. „Hinzu kommt, dass die bestehende Heizungsinfrastruktur nicht aufwendig verändert werden muss und dennoch klimaschonender als zuvor betrieben wird. Auch der Einbau mit Biomethan gespeister Heizungen in Neubauten ist so auf Basis von §71 Satz 9 GEG möglich – denn nicht immer und überall machen Wärmepumpen als Heizungen Sinn. Und diese Nischen lassen sich dann zumindest übergangsweise gut mit dem regenerativen Biomethan besetzen.“
Zugegeben: Mit dieser Option können sich nicht alle Klimabewegten gut anfreunden, doch manchem Kunden, der bislang neueren Heizungslösungen reserviert gegenübersteht, könnte damit eine klimaschonendere Option schmackhaft gemacht werden. Dieses Kundensegment könnten etwa Stadtwerke mit einem entsprechenden Biogastarif mit 65 Prozent Biomethanbeimischung bedienen. Gerade lokale Stadtwerke haben sich in den vergangenen Jahren deutlich im Geschäftsfeld Biomethan etabliert. „Der Vorteil liegt hierbei klar in der regionalen Verankerung. Denn wer anders als ein seit oft über 100 Jahren vor Ort fest verankertes Unternehmen kann die regionalen Gegebenheiten realistisch genug einschätzen, um Biomethan zum Erfolg zu verhelfen?“
Die ASEW unterstützt die Stadtwerkewelt dabei intensiv. Neben grundlegenden Informationen etwa auch zur konkreten Konzipierung von Biomethanprodukten für Endkunden und -kundinnen helfen wir bei der Produkt-Implementierung sowie parallel auch bei der Beschaffung von Biomethanmengen von Produzenten oder Händlerinnen. Dabei gehen wir individuell auf die Anforderungen der Stadtwerke ein und beraten hier auch in Bezug auf beispielsweise die dena-Kriterien, die für die Erfüllung des GEG notwendig sind. Der nachgelagerte Nachweisprozess über das dena-Register kann ebenso durch die ASEW begleitet werden. Falls darüber hinaus auch eine Zertifizierung gewünscht ist, bieten wir diese an – wie immer gewohnt alles aus einer Hand.
Ein Stadtwerk, das schon von dem flexiblen Angebot der ASEW profitieren konnte, sind die Stadtwerke Eutin. Diese haben kürzlich ein Produkt, welches das neue Gesetz in Schleswig-Holstein erfüllt, auf den Markt gebracht. Eine Beimischung von 15 Prozent Biomethan zum Erdgas erfüllt die Anforderungen des neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz, welches seit Juli 2022 vorschreibt, dass beim Heizungstausch ein Mindestanteil von 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss.
Weitere Details zum ASEW-Angebot gibt es unter https://www.asew.de/asew-oekoenergie.
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit bundesweit mehr als 360 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.
Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)
Eupener Str. 74
50933 Köln
Telefon: +49 (221) 931819-21
Telefax: +49 (221) 931819-9
http://www.asew.de
PR-Referent
Telefon: +49 (221) 931819-21
Fax: +49 (221) 9318199
E-Mail: edlinger@asew.de