„Gleiche Kriterien“ für die Besteuerung aller NEUSTART KULTUR-Stipendien: Bundesfinanzministerium bestätigt im Grundsatz die Steuerfreiheit der Stipendien
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt es, dass das Bundesministerium der Finanzen mit seiner Einschätzung gegenüber der nmz Klarheit und eine Berufungsgrundlage für die Empfänger:innen aller NEUSTART KULTUR-Stipendien gegenüber den Finanzämtern hergestellt hat. Damit ist nun endlich geregelt, dass für alle NEUSTART KULTUR-Stipendien – nicht nur für die von den Verwertungsgesellschaften ausgegebenen – eine Steuerbefreiung gelten muss: So wird die wirksame Hilfe dieser Stipendien, die in der Corona-Zeit so vielen freischaffenden Kreativen ihre Existenz gesichert haben, nicht rückwirkend geschmälert.“
Der Deutsche Musikrat hatte sich bei Bundesfinanzminister Christian Lindner für die Steuerfreiheit aller NEUSTART KULTUR-Stipendien eingesetzt und, ähnlich wie andere Kulturinstitutionen, mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in der Corona-Zeit Stipendien-Programme in zweistelliger Millionenhöhe umgesetzt.
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