Großer Erfolg zu Beginn der COP28: Fonds für Schäden und Verluste nun handlungsfähig
“Die Weltklimakonferenz beginnt zumindest mit einer guten Nachricht. Dass der Fonds für Schäden und Verluste schon an Tag eins handlungsfähig gemacht worden ist, legt den Grundstein, um von der Klimakrise besonders betroffene Länder und Menschen im Umgang mit nicht mehr vermeidbaren Klimawandelfolgen zu unterstützen. Jahrelang wurde das Thema auf den Verhandlungen blockiert – insbesondere durch viele Industrieländer. Mit diesem Schritt wird das Vertrauen der Entwicklungsländer gestärkt”, sagt Vera Künzel, Referentin für Anpassung an den Klimawandel und Menschenrechte bei Germanwatch. "Jetzt wird es spannend zu sehen, ob das den Weg auch für Erfolge in anderen Bereichen wie etwa beim Kohleausstieg bahnt oder ob dieser Erfolg genutzt wird um andere Misserfolge zu verstecken", so Künzel.
Laura Schäfer, Referentin für Klimarisiko-Management bei Germanwatch, ergänzt: “Wird der Fonds für Schäden und Verluste jetzt von den Ländern angemessen befüllt, ist das ein wichtiger Schritt zu mehr Klimagerechtigkeit. Deutschland und das Gastgeberland Vereinigte Arabische Emirate gehen hier mit einem beachtlichen Schritt voran – gemeinsam stellen sie 200 Millionen US-Dollar bereit und sichern so die Einrichtung des Fonds bei der Weltbank ab. Mit den Zusagen weiterer Länder ist der Fonds jetzt mit rund 400 Millionen US-Dollar gefüllt. Auf dieses positive Signal müssen nun andere Länder reagieren und ebenfalls angemessene Zusagen machen. Die Industrieländer mit den historisch betrachtet größten Emissionen müssen hier vorangehen. Doch auch andere reiche Schwellenländer mit hohen Emissionen müssen in diesen auf die Zukunft ausgerichteten Fonds einzahlen. Wir schauen auf Bedarfe von bis zu 580 Milliarden Dollar in 2030, um Schäden und Verluste bewältigen zu können – allein in Entwicklungsländern. Auf dieser Grundlage müssen jetzt die großen Herausforderungen angegangen werden. Dazu gehören die fehlende Verpflichtung zur Einzahlung für Staaten sowie die fehlende Referenz, den Einsatz der Mittel an die Einhaltung der Menschenrechte zu koppeln.“
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