Hessisches Ärzteparlament unterstützt erneute Diskussion zur Widerspruchslösung bei der Organspende
Kern der Widerspruchslösung ist, dass alle Menschen als spendebereit gelten, die nicht während ihrer Lebenszeit einer Organentnahme widersprochen haben. Leider habe weiterhin nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung einen Organspendeausweis. Gleichzeit äußeren viele Menschen in repräsentativen Befragungen die Bereitschaft zur Organspende, heißt es in der Erklärung der Delegierten. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen etwa 8.500 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2022 gab es bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen unterstützt die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland.
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Leiterin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-172
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.koelsch@laekh.de