Holz- und Pelletheizungen erhalten weiterhin hohe Förderung
Die Vertreter der Verbändeallianz begrüßen die aktuelle Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags: „Trotz verschiedentlicher Einflussnahmen, Holzenergie schlechter zu stellen, haben die Regierungsfraktionen letztlich Sachverstand walten lassen und nach dem GEG nun auch in der BEG die außergewöhnlichen CO2-Einsparpotenziale von Holz als heimische, nachhaltig bereitgestellte und preiswerte erneuerbare Energiequelle gewürdigt. Nur mit einer breiten Technologieoffenheit für alle erneuerbaren Wärmesysteme kann die Energiewende im Gebäudebereich gelingen. Hierfür ist Holzenergie immer schon eine wichtige Säule. Verbraucher sollten nun nicht mehr zögern, alte Heizungen durch neue, mit Holzbrennstoffen betriebene Anlagen zu tauschen.“
Neben der Grundförderung (30 Prozent) gibt es für alle erneuerbaren Heizungstypen in der BEG einen Klimageschwindigkeitsbonus1 (25 Prozent) sowie einen Einkommensbonus (30 Prozent). Die Ausrüstung von Holz- und Pelletheizungen mit einem Staubfilter wird zudem mit 2.500 Euro gefördert – die Nachrüstung mit 50 Prozent der Investitionskosten. Der maximal förderfähige Satz ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Die Verbändeallianz zur Besserstellung der energetischen Holznutzung im GEG wird getragen von Verbänden der gesamtes Wertschöpfungskette, von Waldbesitzern über Produzenten und Handel von Holzbrennstoffen bis zu Herstellern von Heizungssystemen und Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen sowie dem Heizungsbauhandwerk und den Schornsteinfegern. Die von ihr repräsentierte Wertschöpfungskette ist komplett heimisch und damit auch ein nationaler Wirtschaftsfaktor.
Der von Umweltverbänden mit Blick auf Biomasse immer wieder suggerierte Raubbau an Wäldern ist in Deutschland nicht gegeben.
Holzbrennstoffe wie Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel oder Holzbriketts werden aus Resthölzern hergestellt, die bei der Holzernte oder der Holzverarbeitung in den Sägewerken oder der Holzindustrie anfallen. Sie sind als klimaneutral anerkannt und sind nicht von der CO2-Steuer und darauf basierenden künftigen Preisanstiegen fossiler Brennstoffe betroffen.
1 Dieser Bonus wird für Holz- und Pelletheizungen nur gewährt in Kombination mit Solarthermie, Photovol-taik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung.
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