Krankenhausgesellschaft fordert Vorschaltgesetz vor Reform
Krankenhäuser können ihre Preise nicht an die Kostenentwicklung anpassen, wie es für andere Branchen völlig selbstverständlich ist. In der Folge kann fast kein Krankenhaus mehr seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen bezahlen, selbst die Weihnachtsgelder stehen im Risiko. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts vom November 2023 können 60 % der Krankenhäuser die Zahlungen nicht mehr aus den normalen betrieblichen Einnahmen refinanzieren. Sie müssen dafür auf Zuschüsse ihrer Träger oder Bankkredite zurückgreifen.
Die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser ist insgesamt dramatisch. 67 % der in der Studie des Deutschen Krankenhausinstituts befragten Krankenhäuser bewerten ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als schlecht (43 %) oder sehr schlecht (24 %). Für die nahe Zukunft der Versorgung sehen die Krankenhäuser schwarz. Wenn sie ein Jahr vorausblicken, erwarten rund drei Viertel der Krankenhäuser eine schlechtere Versorgung im Vergleich zu heute. Schon aktuell planen die Krankenhäuser, ihren Leistungsumfang und ihr Leistungsangebot einzuschränken und Personal zu reduzieren. Rund 95 % aller Krankenhäuser sehen einen Inflationsausgleich durch Anhebung der Landesbasisfallwerte 2024 als wichtigste politische Maßnahme gegen ihre wirtschaftliche Notlage an.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz, über das in dieser Woche im Bundesrat beraten wird, sollen anstelle des dringend erwarteten Vorschaltgesetzes zum Inflationsausgleich Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden. Diese stellen kein zusätzliches Geld bereit, sondern sehen eine schnellere Abrechnungsmöglichkeit von Erlöskomponenten vor, die den Krankenhäusern nach geltendem Recht bereits heute zustehen. Die Kosten-Erlös-Schere wird hierdurch nicht geschlossen, die wirtschaftliche Notlage nicht gelöst.
Dr. Claudia Brase, Geschäftsführerin der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Wir appellieren an die Politik: First things first! Um ein ungerichtetes Krankenhaussterben abzuwenden, benötigen die Krankenhäuser jetzt die notwendige Finanzierung, danach erst kann ein geordneter Reformprozess beginnen. Dass die Politik die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufs Spiel setzt, können und wollen wir nicht akzeptieren.“
Vier Bundesländer haben einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der in dieser Woche beraten werden soll. Diese Initiative hat das Ziel, das dringend benötigte Vorschaltgesetz auf den Weg zu bringen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass diese Entschließung erfolgreich ist. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert Hamburg auf, den Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bundesrat zu unterstützen.
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hamburg. Sie vertritt die Interessen von 35 öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern in Hamburg und Umgebung. Jährlich versorgen Hamburgs Kliniken allein stationär mehr als 500.000 Patientinnen und Patienten, davon ein Drittel aus den angrenzenden Bundesländern. Mit mehr als 35.800 Beschäftigten sind die Hamburger Krankenhäuser – zusammengenommen – einer der größten Arbeitgeber der Stadt.
Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V
Grevenweg 89
20537 Hamburg
Telefon: +49 (40) 251736-0
Telefax: +49 (40) 251736-40
http://www.hkgev.de
Telefon: +49 (40) 251736-11
E-Mail: presse@hkgev.de