Nächtliches Urinieren ins Meer
Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung" vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug).
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