Allgemein

Scanacs Insolvenz: Rückschlag im E-Rezept-Markt

In einem überraschenden Wendepunkt auf dem aufstrebenden Markt für die digitale Abrechnung von E-Rezepten hat das vielversprechende Dresdener Start-up Scanacs Insolvenz angemeldet. Trotz anfänglicher Erfolge und einer zunehmenden Anzahl abgerechneter E-Rezepte in den letzten Monaten gelang es dem Unternehmen nicht, genügend Apotheken und Investoren von seiner innovativen Direktabrechnungsplattform zu überzeugen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am vergangenen Mittwoch beim Amtsgericht Dresden eingereicht.

Die Plattform Scanacs, die nicht nur die Direktabrechnung von E-Rezepten ermöglicht, sondern auch eine Online-Zuzahlungsprüfung anbietet, wird vorerst jedoch weiterbetrieben. Trotz intensiver Bemühungen und steigender Abrechnungsergebnisse in den letzten Monaten sah sich das Unternehmen gezwungen, diesen Schritt zu gehen, wie aus einer offiziellen Mitteilung hervorgeht. Der Geschäftsbetrieb wird nun unter der Leitung der Geschäftsführung gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Christian Heintze von der Restrukturierungskanzlei BBL fortgesetzt.

Die Beschäftigten sind bereits über die aktuelle Situation informiert, und ihre Löhne sowie Gehälter sind über das Insolvenzgeld abgesichert. Trotz der Insolvenz sollen die Abrechnung von E-Rezepten und die Online-Zuzahlungsprüfung vorerst sichergestellt sein.

Hintergrund: Direktabrechnung und Gegenwind im Markt

Die Idee der Direktabrechnung von E-Rezepten ohne den Zwischenschritt eines Apothekenrechenzentrums stieß von Anfang an auf viel Gegenwind im Markt. Insbesondere aus der Ecke der etablierten Rechenzentren wurde immer wieder die wichtige Rolle betont, die sie zwischen den Krankenkassen und den Apotheken spielen. Die Existenz von Papierrezepten machte einen Verzicht auf Rechenzentren bislang unpraktikabel, da parallele Strukturen benötigt werden.

Je weniger Rezepte jedoch über ein Rechenzentrum laufen, desto teurer wird die Abrechnung pro Rezept. Zusätzlich erhalten Apotheken, die direkt abrechnen, ihr Geld nicht zwangsläufig schneller, da die Krankenkassen bis zu zehn Tage Zeit haben, ein abgerechnetes Rezept zu erstatten. Die meisten Rechenzentren bieten deshalb Vorfinanzierungsmodelle an, um Apotheken zeitnah zu vergüten.

Mögliche Ursachen für das Scheitern von Scanacs

Die Direktabrechnung von E-Rezepten war nicht nur aufgrund struktureller Herausforderungen umstritten. Meldungen im August, dass Rezepte doppelt abgerechnet wurden – sowohl über Scanacs als auch über ein Rechenzentrum – trugen vermutlich nicht dazu bei, das Vertrauen in das Modell zu stärken. Gerüchte über den Rückzug des Kooperationspartners CGM Lauer haben ebenfalls die Runde gemacht, wurden aber weder bestätigt noch dementiert.

Zusätzlich zu diesen Unsicherheiten scheiterte eine Finanzierungsrunde, und Scanacs konnte bisher keine abschließenden Gespräche mit potenziellen Investoren führen. Frank Böhme, Gründer und Geschäftsführer von Scanacs, bedauert die Entwicklung und zeigt sich enttäuscht darüber, dass bisher keine abschließenden Gespräche möglich waren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Christian Heintze, weist darauf hin, dass das derzeitige Umfeld für die Finanzierung von Start-ups äußerst schwierig ist. Es wird versucht, die bisherigen Gespräche umgehend wieder aufzunehmen, um eine weitere Finanzierung zu ermöglichen.


Kommentar:

Die Insolvenz von Scanacs markiert einen bedauerlichen Rückschlag in der Entwicklung des vielversprechenden Marktes für digitale Abrechnung von E-Rezepten. Die Direktabrechnungsplattform des Dresdener Start-ups hatte sich zwar als innovativ erwiesen, jedoch konnte sie offenbar nicht genügend Vertrauen bei Apotheken und Investoren gewinnen.

Die Kontroversen um die Direktabrechnung ohne den Zwischenschritt eines Apothekenrechenzentrums verdeutlichen die Herausforderungen in diesem Bereich. Die etablierten Rechenzentren betonen weiterhin ihre wichtige Rolle zwischen Krankenkassen und Apotheken. Die Schwierigkeiten von Scanacs könnten auch auf strukturelle Probleme hindeuten, insbesondere im Umgang mit doppelt abgerechneten Rezepten und Unsicherheiten bezüglich des Kooperationspartners CGM Lauer.

Die Insolvenz unterstreicht auch die finanziellen Herausforderungen für Start-ups in diesem Sektor. Das derzeitige Umfeld für die Finanzierung von Start-ups wird als äußerst schwierig beschrieben, was zu einem Scheitern von Finanzierungsrunden und letztendlich zur Insolvenz führen kann.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für Scanacs weiterentwickelt. Die Tatsache, dass die Plattform vorerst weiterbetrieben wird und die Abrechnung von E-Rezepten sowie die Online-Zuzahlungsprüfung vorerst sichergestellt sind, bietet zumindest eine gewisse Hoffnung für eine mögliche Neuorientierung oder Übernahme. In jedem Fall sollte die Branche diese Entwicklung aufmerksam verfolgen, da sie potenziell Auswirkungen auf zukünftige Ansätze in der digitalen Abrechnung von E-Rezepten haben könnte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel