Bauen & Wohnen

Ukraine-Fazilität: Vorschlag der EU-Kommission nur „zweitbeste Lösung“

Die BAUINDUSTRIE begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Ukraine-Fazilität lediglich als zweitbeste Lösung. Dr. Alexander Tesche, Vorsitzender des Ausschusses für Internationales Bauen der BAUINDUSTRIE, erklärte jetzt: „Die Verordnung zur Ukraine-Fazilität enthält keinerlei Regeln und Vorgaben zu Planungs- oder Ausschreibungskriterien für Infrastrukturprojekte, sondern erfordert von der ukrainischen Regierung lediglich eine nachträgliche Transparenzpflicht hinsichtlich der Empfänger von EU-Mitteln.“

Die BAUINDUSTRIE hält diese Art der Finanzierung für nicht zukunftsfähig und fordert konkrete Verweise auf die einschlägigen europäischen Vergabe-, Umwelt und Sozialstandards. Der Europäische Rechnungshof hatte jüngst die Mittelvergabe aus dem Corona-Wiederaufbau-Fonds überprüft und erkannt, dass viele der Finanzhilfezahlungen „in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet gewesen“ sind. Die Prüfer stießen auf Fälle, in denen die Maßnahmen und zugrunde liegende Etappenziele oder Zielwerte schlecht konzipiert waren.

Aufgrund der beispiellosen Unterstützung der Ukraine durch die EU und der unverbindlichen Vorschriften in Bezug auf den Wiederaufbau fordert die deutsche und europäische Bauindustrie, dass die aus der Ukraine-Fazilität finanzierten Ausschreibungen im Infrastrukturbereich nur für Unternehmen aus der EU (beziehungsweise dem Europäischen Währungsfonds) sowie für Unternehmen aus Staaten, die ihre Hilfen ebenfalls aufbinden (Reziprozität) zugänglich sind. Das muss gelten, egal ob ein Wiederaufbauprojekt von einer der europäischen Entwicklungsbanken oder von der ukrainischen Regierung durchgeführt wird. Eine Vergabe von komplexen Bauvorhaben anhand von elektronischen Vergabeportalen, womöglich noch im Wege der sogenannten “umgekehrten Auktion“, hält die BAUINDUSTRIE für sachwidrig.

„Darüber hinaus fordern wir für die konkrete Umsetzung der Wiederaufbau-Projekte, dass der Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot und nicht an den billigsten Bieter geht, das heißt, es sollten Vergabeaspekte wie Qualität, soziale und ökologische Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden.“

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