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Videosprechstunden in Apotheken: Stärkung oder Belastung für das Gesundheitssystem?

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist derzeit ein hochdebattiertes Thema, insbesondere im Hinblick auf die Integration von Telemedizin und die Einführung von sogenannten Light-Filialen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mit dem Digitalgesetz (DigiG) Vorschläge gemacht, die von den Krankenkassen positiv aufgenommen werden. Der GKV-Spitzenverband und der BKK Dachverband äußern sich erstmals offiziell zu den Light-Filialen und verdeutlichen ihre unterschiedlichen Standpunkte.

Das Digitalgesetz des Gesundheitsministers sieht vor, Videosprechstunden in Apotheken einzuführen und zu vergüten. Dies stößt jedoch auf geteilte Meinungen. Die Krankenkassen loben die Stärkung der Telepharmazie und Teleassistenz durch Fachpersonal, lehnen jedoch assistierte Telemedizin durch Apotheken ab. Kritisiert wird, dass Videosprechstunden in Apotheken nicht dazu geeignet seien, vertragsärztliche Praxen zu entlasten, sondern lediglich Unterstützung für Versicherte bei der Inanspruchnahme bieten.

Bedenken der Krankenkassen:

Besondere Bedenken äußern die Krankenkassen hinsichtlich Versicherter, die nicht in der Lage sind, selbst mit Ärzten zu kommunizieren. Das Risiko von Unterbrechungen in der Behandlungskontinuität und zusätzlichen, unnötigen Arztkontakten durch Videosprechstunden mit unbekannten Ärzten wird betont. Die Einbindung von Apotheken zur Erbringung klar abgegrenzter medizinischer Leistungen wird begrüßt, jedoch bleibt die Definition von "einfachen medizinischen Routineaufgaben" unklar.

Chancen der Light-Filialen:

Trotz der Kritik könnten die Light-Filialen einen bedeutenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung leisten. Insbesondere die Telepharmazie mit pharmazeutischem Fachpersonal in Filialapotheken, unterstützt durch Teleassistenz von approbierten Apothekern in der Hauptapotheke, wird als vielversprechendes Konzept betrachtet.

Bedenken und strukturelle Herausforderungen:

Jedoch bestehen Bedenken hinsichtlich möglicher unwirtschaftlicher Doppelstrukturen und der unklaren Abgrenzung von pharmazeutischen Dienstleistungen. Auch strukturelle Fragen werden aufgeworfen, insbesondere in Regionen mit geringer Ärztedichte. Die Gefahr von Interessenskonflikten durch die Verflechtung von Vertragsarztpraxen und Apotheken wird von den Kassen thematisiert.

Standpunkt des BKK Dachverbands:

Der BKK Dachverband argumentiert, dass die Kosten für die Einrichtung von Videokabinen nicht gerechtfertigt seien. Er bezweifelt zudem die Nutzung der assistierten Telemedizin, insbesondere bei jüngeren Menschen, die oft über die notwendige technische Ausstattung zu Hause verfügen. Die Betriebskrankenkassen schlagen vor, einfache medizinische Routineaufgaben in die Primärversorgungszentren zu integrieren, anstatt in überlasteten Apotheken.

Fazit:

Die Diskussion um die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Einführung von Light-Filialen spiegelt die Vielschichtigkeit der Herausforderungen wider. Während die Chancen in der Arzneimittelversorgung durchaus erkennbar sind, bleiben Unsicherheiten bezüglich der klaren Definition von Aufgaben und der strukturellen Umsetzbarkeit. Die unterschiedlichen Standpunkte von Gesundheitsministerium, Krankenkassen und BKK Dachverband machen deutlich, dass eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken unerlässlich ist.

Kommentar:

Die Debatte um die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist von unterschiedlichen Interessen und Standpunkten geprägt. Die Vorschläge des Gesundheitsministers, insbesondere die Einführung von Videosprechstunden in Apotheken, stoßen auf kontroverse Reaktionen seitens der Krankenkassen und des BKK Dachverbands.

Es ist verständlich, dass die Krankenkassen die Stärkung der Telepharmazie und Teleassistenz durch Fachpersonal positiv bewerten, aber gleichzeitig assistierte Telemedizin durch Apotheken kritisch sehen. Die Bedenken bezüglich der Unterbrechung der Behandlungskontinuität und unnötiger Arztkontakte bei Videosprechstunden mit unbekannten Ärzten sind ernstzunehmen. Eine klare Definition von "einfachen medizinischen Routineaufgaben" ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Chancen, die Light-Filialen in der Arzneimittelversorgung bieten, sind vielversprechend. Die Telepharmazie mit pharmazeutischem Fachpersonal kann eine sinnvolle Ergänzung sein, sofern die strukturellen Herausforderungen bedacht werden. Die Skepsis des BKK Dachverbands bezüglich der Kosten und der Nutzung assistierter Telemedizin, vor allem bei jüngeren Menschen, ist nachvollziehbar.

Die vorgeschlagene Integration einfacher medizinischer Routineaufgaben in Primärversorgungszentren statt in überlasteten Apotheken könnte in strukturschwachen Regionen Vorteile bringen. Die Diskussion zeigt jedoch, dass eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen den Akteuren notwendig ist, um einen effektiven und patientenfreundlichen Weg in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens zu finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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