Zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen fordert der djb umfassenden Gewaltschutz für Frauen in ganz Europa
Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention (IK) in der EU am 1. Oktober 2023 ist ein erster Schritt getan, um Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen. Für einen starken und umfassenden Schutz braucht es aber als notwendige Ergänzung die von der EU-Kommission am 8. März 2022 vorgeschlagene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Der djb begrüßt diesen Vorstoß und bewertet den Richtlinienvorschlag positiv. Allerdings liegen die Positionen von Europäischem Parlament (EP) und Rat bei den derzeit laufenden entscheidenden Trilogverhandlungen noch weit auseinander. Der djb kritisiert mit Nachdruck, dass der Rat mit Unterstützung der Bundesregierung den Kommissionsvorschlag in wesentlichen Punkten abgeschwächt hat. Insbesondere ist die Streichung des Vergewaltigungstatbestands (Art. 5) nicht nachvollziehbar und sowohl rechtlich als auch politisch inakzeptabel. Der djb kritisiert ferner die Anhebung der Erheblichkeitsschwellen bei den Cyberdelikten, was die Ahndung dieser Delikte in der Praxis spürbar einschränken dürfte. Im Interesse einer einheitlichen geschlechtergerechten und diskriminierungssensiblen Rechtsanwendung spricht sich der djb zudem erneut für die Beibehaltung der Verpflichtung zur Fortbildung für Staatsanwält*innen und Richter*innen aus.
Gemeinsam mit vielen anderen Akteur*innen der Zivilgesellschaft fordert der djb den Rat und die Bundesregierung dringend auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich in den Trilogverhandlungen mit dem EP für ein ambitioniertes Ergebnis einzusetzen. „Vergewaltigung ist eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen an Frauen. Es ist nicht mit dem Charakter der EU als eine Werte- und Rechtsgemeinschaft vereinbar, wenn die EU-Richtlinie das Vergewaltigungsdelikt nicht enthält.“, betont Céline Feldmann, Stellvertretende Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.
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