„Zuwanderung muss wirksam begrenzt werden“
„Wir bekennen uns natürlich zum verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Asyl. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung, Menschen, die Schutz vor Krieg und politischer Verfolgung suchen, zu helfen“, heißt es in der Erklärung. Aber: „Wir sind in Sorge und wir tragen auch Verantwortung für die Entwicklung unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Vor Ort bekommen wir die Folgen der Migrationspolitik hautnah zu spüren und wir beobachten, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung mehr und mehr schwindet, weil deutlich wird, dass es sich nicht nur um einen vorübergehenden Zustand handelt. Und deshalb gilt: Es muss jetzt gehandelt werden.“
Landrat Manfred Görig, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern in ihrer Erklärung:
- Die EU-Außengrenzen müssen wirksam geschützt werden, zudem muss es zu einer gerechten Verteilung der geflüchteten Menschen auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Hierdurch müssen das Geschäft der Schlepper unterbunden und Menschen davon abgehalten werden, sich auf lebensgefährliche Fluchtrouten nach Europa zu begeben.
- Es müssen entscheidende Maßnahmen zur verstärkten Rückführung ausreisepflichtiger Migranten ergriffen werden, um die Kapazitäten zur Unterbringung und Integration der sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhaltenden Geflüchteten zu erhalten. Zu diesen Maßnahmen zählen Abkommen mit Herkunfts- und Transitländern, um eine sichere Rückführung zu gewährleisten. Gleichzeitig muss die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden.
- Um illegale Einreisen zu verhindern und kriminelle Schleusung zu unterbinden, müssen umgehend Kontrollen an der deutschen Grenze eingeführt werden. Somit könnte auch ein ungesteuertes Weiterwandern (Sekundärmigration) verhindert werden.
- Die Aufnahmekapazitäten der Länder müssen deutlich ausgebaut und dauerhaft vorgehalten werden.
- Seitens des Bundes müssen eigene Unterbringungskapazitäten zur Erstaufnahme vorgehalten werden, um damit Länder und Kommunen bei hohen Zugangszahlen zu entlasten. Asylantragsteller sind während der Dauer ihres Anerkennungsverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Auf die kommunale Ebene sollten nur noch anerkannte Schutzsuchende verteilt werden.
- Sogenannte Pull-Faktoren, die Deutschland als Zielland attraktiv machen, müssen beseitigt werden. Dazu gehört insbesondere eine Absenkung der deutschen Sozialleistungen auf ein europaweit harmonisiertes Niveau.
- Die Durchführung von Asyl- und vor allem Gerichtsverfahren ist weiter zu beschleunigen.
- Bei der Nutzung von Interimsobjekten für junge unbegleitete Flüchtlinge sind vereinfachte und unbürokratische Verfahren zu ermöglichen.
- Kommunen müssen von den Kosten – auch denen, die über die Unterbringung hinausgehen – durch den Bund und das Land entlastet werden (z. B. Gesundheitsversorgung, Vorhaltekosten für die Unterbringung).
- Geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ist schnell und unkompliziert der Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen. Arbeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Spracherwerb und Integration. Für die Sicherung der entsprechenden Fachkräfte müssen Anerkennungen von Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell erfolgen und berufsbegleitende Qualifizierungen zugelassen werden. Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse sind mit den Kammern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Branchenbezogen ist Arbeit auch ohne deutsche Sprachkenntnisse zu ermöglichen.
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