ZVG zufrieden: SUR im EU-Parlament gescheitert
„Damit wird ein großes Damoklesschwert, das über dem heimischen Gartenbau schwebte, beiseitegelegt“, kommentiert ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Obwohl seit anderthalb Jahren diskutiert, seien die Vorschläge zur Reduktion des Pflanzenschutzansatzes immer noch einem Schnellschuss gleichgekommen. Mit ihnen sei ein nachhaltiger Pflanzenschutz im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes nicht zu gewährleisten.
Die Kritik des ZVG hatte sich vor allem an den pauschalen Reduktionszielen, der Einbeziehung aller Schutzgebiete und fehlender Alternativen im biologischen Pflanzenschutz entzündet. Die bisherigen Reduktionserfolge in der Branche waren völlig ignoriert worden. Mit der EU-Verordnung in der zuletzt diskutierten Form wäre eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen kaum oder nicht mehr möglich. Viele Naturschutzgebiete seien erst entstanden, weil dort beispielsweise Obstbau betrieben wurde.
„Nun kommt es darauf an, gemeinsam mit der Branche Produktionssysteme und Pflanzenschutzstrategien weiterzuentwickeln und den Gartenbau auf seinem Transformationsprozess zu begleiten“, so Mertz abschließend. „Dazu zählt eine schnellere Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Lückenindikationen, aber auch die von uns geforderte Nützlingsverordnung.“
Hintergrund:
Das EU-Parlament hat am 22. November 2023 über die Vorschläge für eine EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) abgestimmt. Dabei stimmte eine Mehrheit von 299 Abgeordneten gegen die Verordnung. 207 Abgeordnete stimmten dafür, 121 enthielten sich.
Laut EU-Vorschlag sollte die Menge und das Risiko der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 % reduziert und ein fixes hierarchisches System des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) eingeführt werden. Vorgesehen waren außerdem enorme Dokumentationspflichten über alle Maßnahmen.
Mit dem Vorschlag sollte in den sogenannten empfindlichen Gebieten die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umfassend verboten werden. Dazu zählten auch städtische Gebiete, d.h. die Verbote hätten auch für Einzelhandelsgärtner und Innenraumbegrüner gegolten.
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