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Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Ein bedeutender frauenpolitischer Schritt zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung!

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die vorgesehenen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten reproduktiven Selbstbestimmung dar. Darüber hinaus sind sie ein erster Schritt, um geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung im Einklang mit nationalen und völkerrechtlichen Pflichten schrittweise abzubauen.  Der Entwurf setzt damit eine langjährige Forderung des djb um. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn Gehsteigbelästigungen sind keine Bagatellen, sondern verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht Schwangerer, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit von Beratungspersonal und Personal von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,“ so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine bundeseinheitliche Regelung, so wie im Entwurf vorgesehen, sieht der djb als besonders notwendig an. Denn derzeit sehen sich Frauen und andere schwangere Personen einer uneinheitlichen Behörden- und Rechtsanwendungspraxis ausgesetzt, die enorme Rechtsunsicherheit schafft. Diese sowie weitere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen zu betrachten. Der djb begrüßt vor allem, dass der Entwurf klarstellt, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst. Auch die Ausweitung der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist wichtig, um die defizitäre Versorgungslage sichtbarer zu machen und ihr abhelfen zu können.

Kritisch sieht der djb lediglich Einzelheiten des Entwurfs, vor allem der konkreten Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen. Er regt daher an, bei den Verbots- und Sanktionsnormen von den erhöhten subjektiven Anforderungen Abstand zu nehmen. Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb Céline Feldmann konstatiert außerdem: „Der Referentenentwurf stellt zwar einen wichtigen Schritt, aber nur einen ersten Schritt dar. Denn ein ungehinderter Zugang zu Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen ist erst dann sichergestellt, wenn Beratungen freiwillig werden und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert sind.“

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