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Apotheken-Nachrichten von heute

Willkommen zu den neuesten Entwicklungen im Apothekenwesen. In dieser Ausgabe erfahren Sie über den finanziellen Aufschwung im dritten Quartal 2023, eine wegweisende Verfassungsbeschwerde gegen das Engpass-Gesetz, rückläufige Apothekenanzahlen, aber steigende Notdienstbereitschaft. Zudem beleuchten wir aktuelle Herausforderungen in der Diabetesbehandlung und die fortschreitende Seuchenbekämpfung durch innovatives Abwassermonitoring. Tauchen Sie ein in die facettenreiche Welt der Apotheken und bleiben Sie informiert.

Durch Pflegestudiumstärkungsgesetz: Neuregelungen im Austausch von Kinderarzneimitteln ab morgen in Kraft

Das lange ersehnte Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) tritt morgen in Kraft und bringt bedeutende Änderungen im Bereich des Kinderarzneimittelaustauschs mit sich. Die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann ab diesem Zeitpunkt von Apotheken angewendet werden, wodurch etwa 350 Präparate auf dieser Liste von gelockerten Austauschregeln profitieren.

Ursprünglich für Anfang des Monats geplant, wurde die Gültigkeit der Dringlichkeitsliste durch Verzögerungen im bürokratischen Prozess beeinträchtigt. Der Bundestag hatte das PflStudStG bereits am 19. Oktober verabschiedet, gefolgt von einer weiteren Runde im Bundesrat am 24. November. Die finale Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgten heute, wodurch das Gesetz offiziell morgen in Kraft tritt.

Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im September einen umfassenden Fünf-Punkte-Plan zur Bewältigung von Lieferengpässen vorgestellt, wobei die »Dringlichkeitsliste« eine zentrale Rolle spielte. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen wurden in §129 Absatz 2b SGB V vorgenommen, was dem BfArM die Ermächtigung gab, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die »Dringlichkeitsliste« zu erstellen. Die konkreten Pharmazentralnummern (PZN) wurden bereits Anfang November bekannt gegeben, und gemäß einer Veröffentlichung des BfArM soll die Liste ab dem 1. Dezember gültig sein.

Ein zentraler Aspekt dieser Neuregelung betrifft den Austausch der Darreichungsform bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels, das gemäß des Rahmenvertrags nach § 129 Absatz 2 SGB V abzugeben ist. Apotheken erhalten nun die Befugnis, das nicht verfügbare Medikament gegen ein wirkstoffgleiches, in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel in einer anderen Darreichungsform oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform auszutauschen, ohne vorherige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt.

Um die nahtlose Umsetzung dieser Regelungen sicherzustellen, hat die ABDATA den Softwarehäusern der Apotheken ab dem 1. Dezember Informationen bereitgestellt, welche PZN auf der aktuellen BfArM-Liste stehen. Die EDV-Dienstleister haben daraufhin die neuen Austauschregeln in ihre Systeme integriert. Bereits seit zwei Wochen wird betont, dass eine Änderung der Verordnung nicht erforderlich ist, um die Patienten vertragskonform zu versorgen.

Trotz dieser Neuerungen müssen Apotheken weiterhin die Abgaberangfolge beachten, einschließlich Rabattverträge, die Verwendung der vier preisgünstigsten Generika und die Überprüfung von Importen. Der entscheidende Vorteil der Dringlichkeitsliste liegt jedoch darin, dass Apothekenteams beim Austausch der Darreichungsform keine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt bzw. der Ärztin halten müssen. Dies verspricht eine effizientere und schnellere Versorgung der Patienten im Bereich der Kinderarzneimittel.

Neue Medizinprodukte-Verordnung: Apotheken fürchten Bürokratieanstieg

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen steht Deutschland vor einer umfassenden Neuregelung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Dritten Verordnung in diesem Kontext sorgt jedoch für Kontroversen, insbesondere bei Apotheken, die befürchten, dass die geplanten Änderungen zu einem erheblichen Mehraufwand führen könnten.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) soll grundlegende Begriffsänderungen erfahren. Statt von "Medizinprodukten" ist nun allgemein von "Produkten" die Rede. Des Weiteren sollen der Anwender als "Benutzer" und der Betreiber als "verantwortliche Person" bezeichnet werden. Diese scheinbar simplen sprachlichen Veränderungen bergen jedoch weitreichende Implikationen.

Besonders umstritten ist die beabsichtigte Übertragung der Pflichten einer verantwortlichen Person von den Krankenkassen auf Dritte, konkret auf die Apotheken. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußerte in ihrer Stellungnahme ihre Sorge über die potenziellen Belastungen für Apotheken im Zusammenhang mit der Pflichtübertragung. Dieser Passus widerspricht dem bisher geltenden § 3 Absatz 2 MPBetreibV, der die Pflichten zuletzt auf die Krankenkassen übertragen hatte.

Die ABDA argumentiert, dass die vorgeschlagene Pflichtenübertragung nicht nur unzumutbar sei, sondern auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen könne. Insbesondere in der Versorgung von Privatversicherten sei die Identifizierung des versorgenden Dritten für das abgebende Personal möglicherweise nicht klar ersichtlich. Die ABDA hebt hervor, dass eine Verletzung der unbestimmten Pflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne, was der Zielsetzung der Entbürokratisierung widerspricht.

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Anzeige von Tätigkeiten. Während der Gesetzestext lediglich eine Anzeigemöglichkeit vorsieht, wird in der Begründung von einer Anzeigepflicht gesprochen. Die ABDA kritisiert diese Uneindeutigkeit und argumentiert, dass eine generelle Anzeigepflicht nicht im Sinne der angestrebten Entbürokratisierung sei.

Die Benennung eines Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit für Unternehmensverbünde mit mehreren Standorten ist ein weiterer Punkt des Entwurfs. Die ABDA hält jedoch den festgelegten Schwellenwert von 20 Beschäftigten für Filialverbünde nach § 2 Absatz 4 ApoG für zu niedrig.

Eine positive Resonanz erfährt die geplante Ausnahme vom Erfordernis messtechnischer Kontrollen für bestimmte Produkte der Anlage 2, beispielsweise Blutdruckmessgeräte. Die ABDA unterstützt die Idee, dass bei massenhaft abgegebenen Medizinprodukten die hohen Kosten der Kontrollen im Vergleich zu den Anschaffungskosten eine Ausnahme rechtfertigen. Sie fordert jedoch eine Erweiterung der Ausnahmeregelung auf weitere Produkte wie Insulinpens.

Insgesamt bleibt die Zukunft dieser Verordnung im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und Bürokratieabbau weiterhin unklar. Die Apotheken stehen vor einer potenziellen Belastung, während die Gesundheitseinrichtungen auf der anderen Seite auf eine verbesserte Integration von Medizinprodukte-Software hoffen. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden, der die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.

Kontroverse um IKK classic’s "MacherKaffee": Zwischen Marketingpracht und Versichertengeldern

In der Welt der gesetzlichen Krankenkassen entfacht die IKK classic mit ihrer neuesten Marketingstrategie eine hitzige Diskussion. Unter dem Namen "MacherKaffee" präsentiert die Krankenkasse eine eigene Kaffee-Eigenproduktion, die exklusiv an Handwerker:innen ausgegeben wird. Die Botschaft ist eindeutig: Extra-starker Kaffee für Extra-Leistungen im Handwerk. Doch während die Kasse betont, sich für das Handwerk stark zu machen, sehen Kritiker darin eine rücksichtslose Verschwendung von Versichertengeldern.

Die Kampagne, die aufwendige Marketingmaßnahmen beinhaltet, stößt auf gemischte Reaktionen. Auf der Webseite der IKK classic wird der MacherKaffee als "Wertschätzung fürs Handwerk entwickelt" beworben. In einem 90-sekündigen Werbevideo wird die Verbindung zwischen der harten Arbeit der Handwerker:innen und der Notwendigkeit eines extra-starken Kaffees hergestellt. Die Krankenkasse hebt hervor, dass Handwerker:innen oft früh aufstehen, hart arbeiten und dass der MacherKaffee die ideale Ergänzung zu den Leistungen der IKK classic sei.

Jedoch äußert eine Apothekerin deutliche Bedenken: "Rücksichtslose Verschwendung von Versichertengeldern" sei dies in ihren Augen. Sie weist darauf hin, dass Leistungserbringer nicht ausreichend entlohnt würden, zusätzlich zu Regressen und Retaxen, während den Versicherten Leistungen gekürzt würden. Die Debatte darüber, ob Marketingausgaben in diesem Ausmaß angemessen sind, gewinnt an Fahrt.

Der Vorwurf, Versichertengelder unnötig zu verwenden, wirft ein Schlaglicht auf die generelle Verantwortung der Krankenkassen im Umgang mit den Beiträgen ihrer Versicherten. Insbesondere in einer Zeit, in der das Gesundheitssystem vor Herausforderungen steht und Ressourcen sorgfältig eingesetzt werden sollten, hinterfragt die Öffentlichkeit zunehmend die Priorisierung von Marketingaktionen gegenüber der direkten Versorgung und Entlohnung von Leistungserbringern.

Es stellt sich die Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für derartige Marketingkampagnen. Krankenkassen dürfen Ausgaben ausschließlich für die Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben tätigen. Doch bleibt die Interpretation, ob aufwendige Werbekampagnen, Merchandise-Produkte und Sport-Sponsoring innerhalb dieser Grenzen liegen, Gegenstand hitziger Diskussionen.

Fast 100 Krankenkassen konkurrieren in Deutschland um die gesetzlich Versicherten. Die Marketing- und Vertriebsmöglichkeiten sind begrenzt, da sich die Leistungen und Beitragssätze nur geringfügig unterscheiden und die Unternehmen in einem streng regulierten Markt agieren. Experten von Beratungsfirmen wie PricewaterhouseCoopers (PWC) betonen diese Limitierungen. Die Debatte um den "MacherKaffee" zeigt jedoch, dass die Gratwanderung zwischen effektiver Werbung und verantwortungsbewusstem Umgang mit Versichertengeldern eine zentrale Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen darstellt.

Herausforderungen in der Diabetesbehandlung: Produktionsengpässe bei Semaglutid und Liraglutid erwartet

In einem bedeutsamen Schritt, der die Versorgung von Patient:innen mit Diabetes beeinträchtigen könnte, informiert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über anhaltende Engpässe bei den injizierbaren GLP-1-Rezeptoragonisten Ozempic® (Semaglutid) und Victoza® (Liraglutid). Die pharmazeutische Firma Novo Nordisk, Herstellerin dieser lebenswichtigen Medikamente, gibt an, dass die steigende Nachfrage auf Kapazitätsbeschränkungen an einigen Produktionsstandorten stößt und durch reduzierte Lagerbestände zusätzlich erschwert wird.

Die Auswirkungen dieser Engpässe sind nicht zu unterschätzen, und die Firma Novo Nordisk reagiert mit mehreren strategischen Maßnahmen auf diese Herausforderungen. Besonders betroffen ist Victoza®, dessen Produktion jetzt reduziert wird, um die Versorgung mit Ozempic® zu verbessern. Diese Maßnahme wird jedoch voraussichtlich zu einer Verschärfung der Lieferengpässe führen, wie aus aktuellen Informationen hervorgeht.

Ab dem zweiten Quartal des kommenden Jahres 2024 sollen vorübergehende Normalisierungen der Versorgung mit Victoza® eintreten. Ein Hoffnungsschimmer für Patient:innen, die auf diese spezifische Behandlung angewiesen sind. Hingegen wird eine Verbesserung der Situation für Ozempic® bereits im ersten Quartal 2024 erwartet. Eine zeitweilige Begrenzung der Verfügbarkeit der Einstiegsdosis von Ozempic® (0,25 mg) ist jedoch als zusätzliche Maßnahme vorgesehen, um die Nachfrage für Erhaltungsdosen zu reduzieren.

Trotz dieser Bemühungen betont die AMK, dass vorerst keine neuen Patient:innen mehr auf Ozempic® und Victoza® eingestellt werden sollen. Sollten die Medikamente dennoch für bereits darauf eingestellte Patient:innen nicht verfügbar sein, wird empfohlen, gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen alternative Therapieoptionen zu evaluieren und in Betracht zu ziehen.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Off-label-Anwendung von Ozempic® und Victoza® die Verfügbarkeit für Menschen mit Typ 2 Diabetes gefährden könnte. Diese beiden Präparate sind speziell zur Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität zugelassen. Zudem kann Victoza® auch bei Jugendlichen und Kindern ab zehn Jahren angewendet werden.

Diese Entwicklung wirft einen Schatten auf die Behandlung von Diabetes und unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Produktionskapazitäten und -prozesse für lebenswichtige Medikamente zu überprüfen und sicherzustellen. Für Patient:innen, die auf Ozempic® und Victoza® angewiesen sind, bedeutet dies eine Zeit der Unsicherheit und erfordert eine proaktive Herangehensweise von medizinischem Fachpersonal, um alternative Wege zur Erreichung der Therapieziele sicherzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass die pharmazeutische Industrie rasch und effizient Maßnahmen ergreift, um die Versorgungslücken zu minimieren und den Patient:innen die dringend benötigten Therapieoptionen zu gewährleisten.

Die Zukunft der Seuchenbekämpfung: Abwassermonitoring auf dem Vormarsch

Inmitten einer Welle von Infektionen, darunter Influenza, Corona und das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV), plant das Robert-Koch-Institut (RKI) eine bahnbrechende Erweiterung des Abwassermonitorings in Deutschland. Dieses innovative Instrument hat sich während der COVID-19-Pandemie als äußerst effektiv erwiesen und soll nun auf weitere Erregergruppen ausgeweitet werden, um frühzeitige Warnzeichen für mögliche Infektionswellen zu identifizieren.

Die Ursprünge des Abwassermonitorings reichen bis in die 1940er Jahre zurück, als erstmals Viren in Abwässern nachgewiesen wurden. Obwohl das Verfahren zunächst für den Nachweis von Chemikalien- und Schadstoffeinträgen genutzt wurde, erlebte es in den 2000er Jahren eine Renaissance bei der Ermittlung des regionalen Drogenkonsums. Diese Entwicklung führte zur Gründung der SCORE-Gruppe im Jahr 2010, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) europaweite Abwassermonitorings durchführt.

Während die Pandemie Deutschland weiterhin fest im Griff hat, ergab die Analyse des Abwassers eine dramatische Zunahme der SARS-CoV-2-Konzentration. Das Abwassermonitoring hat sich als wertvolle Ergänzung zu traditionellen Indikatoren wie dem R-Wert und der 7-Tages-Inzidenz erwiesen. Diese Methode ermöglicht nicht nur die Erkennung asymptomatischer Infektionen, sondern auch einen früheren Anstieg von Infektionen im Vergleich zu herkömmlichen Indikatoren.

Die deutsche Monitoring-Strategie, die erst im Juni 2022 eingeführt wurde, erfasst mittlerweile Daten von 129 Kläranlagen, wobei eine Erweiterung auf 175 Anlagen geplant ist. Das RKI sammelt diese Daten wöchentlich, wobei die Veröffentlichung aufgrund der Laborauswertung etwa zwei Wochen dauert. Das kürzlich im Oktober 2022 im Infektionsschutzgesetz verankerte Projekt "AMELAG" zur Überwachung von SARS-CoV-2 wird bis Ende 2024 mit beachtlichen 30 Millionen Euro finanziert.

Die Vorteile des Abwassermonitorings gegenüber herkömmlichen Indikatoren sind unübersehbar. Die Methode erfasst nicht nur Infektionen bei Menschen mit asymptomatischen Verläufen, sondern ermöglicht auch eine frühere Erkennung von Infektionsanstiegen. Dennoch betont das RKI, dass das Abwassermonitoring lediglich als Ergänzung zu anderen Indikatoren dient, darunter Inzidenzwerte und Reproduktionszahlen.

Angesichts des Erfolgs während der Pandemie und der Forderung nach weiteren Erweiterungen wird das Abwassermonitoring auch international als wegweisende Methode zur epidemiologischen Überwachung betrachtet. In vielen Ländern wird bereits nach Polioviren gefahndet, während in Deutschland Methoden zur Erfassung von Influenzaviren geprüft werden. Zukünftige Pläne sehen auch die Erfassung von RSV und eine umfassende Studie über die Anwendungsmöglichkeiten bei multiresistenten Bakterien vor.

Das Abwassermonitoring hat sich als Schlüsselinstrument erwiesen, nicht nur zur Bewältigung der aktuellen Pandemie, sondern auch als vielversprechende Methode für die zukünftige Seuchenbekämpfung. Es öffnet ein neues Kapitel in der Überwachung und Früherkennung von Infektionskrankheiten und zeigt, dass die Zukunft der Seuchenbekämpfung möglicherweise durch unsere Abflüsse fließt.

Finanzlicher Aufschwung für Apotheken im Dritten Quartal 2023

Im dritten Quartal dieses Jahres erfahren Apotheken in Deutschland einen bemerkenswerten finanziellen Aufschwung. Die Aussicht auf eine großzügige Vergütung von 415,69 Euro für jeden erbrachten Notdienst bildet dabei das Herzstück dieser erfreulichen Entwicklung. Diese Zahl übertrifft nicht nur die des Vorjahresquartals, sondern reflektiert auch die gesteigerten Einnahmen des Nacht- und Notdienstfonds (NNF), der seine Verwaltungskosten aus den Zinsen generiert, die er durch verschreibungspflichtige Arzneimittel finanziert, welche zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden.

Im Zeitraum von Juli bis September flossen durch diese Regelung beeindruckende 21 Cent pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelverpackung in den NNF, was eine Gesamtsumme von 39,6 Millionen Euro ergibt. Das herausragende dabei: Fast die gesamte Summe kann direkt an die Apotheken weitergegeben werden, da die Verwaltungskosten des Fonds lediglich 1000 Euro betragen. Dies entspricht einer erstaunlich niedrigen Verwaltungskostenquote von gerade einmal 0,003 Prozent, im Gegensatz zu den üblichen 250.000 Euro pro Quartal.

Ein zusätzlicher Faktor, der den Apotheken zugutekommt, ist das derzeitige höhere Zinsniveau. Durch die vorübergehende Anlage der Gelder der Krankenkassen durch den NNF profitieren die Apotheken von steigenden Zinserträgen. In Reaktion auf diese positiven Entwicklungen hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) entschieden, die Verwaltungskostenentnahme für das dritte Quartal 2023 erheblich zu reduzieren. Dieses Vorgehen soll den Apotheken ermöglichen, eine maximale Ausschüttung zu erhalten und somit von der positiven wirtschaftlichen Dynamik zu profitieren.

Die Pauschale von 415,69 Euro pro geleistetem Vollnotdienst mag zwar einen leichten Rückgang im Vergleich zum vorherigen Quartal (423,32 Euro) aufweisen, übertrifft jedoch nach wie vor den Wert des Vorjahresquartals (401,20 Euro). Diese Beträge werden vom NNF direkt an die Apotheken überwiesen, und die Auszahlungen erfolgen am Ende jeder Woche.

Die Landesapothekerkammern verzeichnen für den genannten Zeitraum insgesamt 95.279 Vollnotdienste. Parallel dazu sank die Anzahl der im dritten Quartal 2023 abgegebenen verschreibungspflichtigen Packungen im Vergleich zum vorangegangenen Quartal um 1,51 Prozent auf 188.622.693. Trotz dieses Rückgangs verzeichnete man im Vergleich zum Vorjahresquartal einen Anstieg um 0,91 Prozent.

Die erfreulichen Nachrichten aus dem Apothekensektor unterstreichen nicht nur die finanzielle Stabilität in diesem Bereich, sondern verdeutlichen auch die branchenweite Fähigkeit, sich an sich wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen und davon zu profitieren.

Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG: Sanitätshauskette Stolle fordert Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

In einem wegweisenden Schritt hat die Sanitätshauskette Stolle eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Engpass-Gesetz (ALBVVG) eingereicht, das die Präqualifizierung für Apotheken abschafft. Der Hintergrund dieses rechtlichen Vorstoßes liegt in der Befürchtung einer einseitigen Bevorzugung von Apotheken, die nun potenziell Aufgaben übernehmen könnten, die traditionell den Sanitätshäusern zugeordnet sind. Die Verfassungsbeschwerde, initiiert im Rahmen des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD), setzt sich vehement für eine verfassungskonforme Entbürokratisierung aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen ein.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hatte das Bündnis WvD deutliche Bedenken gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung geäußert. Die Sorge besteht darin, dass dies zu einer ungleichen Behandlung verschiedener Anbieter führen könnte, insbesondere hinsichtlich der Übernahme von Verantwortlichkeiten, die traditionell den Sanitätshäusern zugeordnet sind. Die Forderung nach einer umfassenden Beteiligung sämtlicher Hilfsmittelanbieter an den Verhandlungen zu den Produktgruppen wird von der Initiative nachdrücklich unterstrichen.

Die Verfassungsbeschwerde verfolgt das Ziel, die vermeintliche Benachteiligung der Sanitätshäuser zu korrigieren. Darüber hinaus fordert das Bündnis zeitnahe politische Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die sich explizit an den Prinzipien des fairen Wettbewerbs und einheitlicher Qualitätsstandards für sämtliche Hilfsmittelleistungserbringer orientieren sollen.

Die Generalsekretäre des WvD, Kirsten Abel und Patrick Grunau, betonen erneut ihre bereits während des Gesetzgebungsverfahrens geäußerten Bedenken gegen die getroffenen Regelungen und begrüßen die gerichtliche Klärung durch die Verfassungsbeschwerde von Stolle als logischen Schritt. Zugleich appellieren sie an politische Entscheidungsträger, eine rasche und verfassungskonforme Entbürokratisierung für sämtliche Leistungserbringer umzusetzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Der Verband erklärt sich bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten und hat bereits konkrete Reformvorschläge vorgelegt.

Das Engpass-Gesetz (ALBVVG) sieht vor, dass Apotheken von der Präqualifizierung für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ befreit werden. Die Verhandlungen über diese Befreiung liegen in der Verantwortung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und des GKV-Spitzenverbands. Dies betrifft eine Vielzahl von Versorgungsbereichen, darunter Milchpumpen, Insulinpens und die Kompressionstherapie. Mitglieder des Bündnisses WvD sind renommierte Organisationen wie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Egroh, Ortheg Reha-Service-Ring, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell und der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC).

Aktuelle Entwicklungen im Apothekenwesen: Pauschale für Vollnotdienste und rückläufige Apothekenanzahl

Im Vorfeld der besinnlichen Weihnachtszeit bringt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erfreuliche Neuigkeiten für Apothekeninhaber. Laut einer detaillierten Mitteilung des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands (DAV) wurde die Pauschale für Vollnotdienste im dritten Quartal 2023 auf 415,69 Euro pro geleistetem Dienst festgesetzt. Diese Information wurde kürzlich durch den NNF veröffentlicht und markiert eine geringfügige Abnahme im Vergleich zum vorherigen Quartal, wobei die Notdienstpauschale um 1,8 Prozent oder 7,62 Euro zurückging.

Die Auszahlung dieser Pauschalen erfolgt vor dem Weihnachtsfest, und der NNF plant, die Überweisungen bis zum Ende dieser Woche direkt an die Apotheken zu tätigen. Diese zeitnahe Abwicklung ermöglicht es den Apothekeninhabern, ihre Leistungen im dritten Quartal 2023 angemessen zu honorieren und ihre finanziellen Angelegenheiten rechtzeitig vor den festlichen Feiertagen zu klären.

Ein interessanter Trend spiegelt sich in den neuesten Statistiken wider. Obwohl die Gesamtzahl der Apotheken im Berichtszeitraum auf 17.668 gesunken ist, verzeichneten diese einen Anstieg bei den geleisteten Vollnotdiensten. Zwischen Juli und September wurden 95.279 Vollnotdienste erbracht, im Vergleich zu den 94.701 des vorherigen Quartals. Dies unterstreicht die erhöhte Einsatzbereitschaft und die effiziente Organisation, die trotz der rückläufigen Anzahl von Betriebsstätten erreicht wurde.

Die Berechnung der Pauschale berücksichtigt nicht nur die Anzahl der geleisteten Notdienste, sondern auch die Höhe der Einnahmen der Apotheken, abzüglich der Verwaltungsausgaben. Die Einnahmen wiederum sind direkt mit der Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen verbunden. Im dritten Quartal 2023 wurden 188.622.693 Rx-Packungen abgegeben, was einen leichten Rückgang von 1,51 Prozent im Vergleich zum vorherigen Quartal darstellt. Trotz dieses Rückgangs zeigt diese Zahl einen Anstieg um 0,91 Prozent im Vergleichsquartal des Vorjahres (Q3/2022).

Die aktuelle Entwicklung der Notdienstpauschale und der geleisteten Vollnotdienste im dritten Quartal 2023 spiegelt die anhaltende Anpassungsfähigkeit und das Engagement der Apotheken im Gesundheitswesen wider. Selbst angesichts veränderter Rahmenbedingungen und einer geringeren Anzahl von Betriebsstätten bleiben die Apotheken eine tragende Säule des Gesundheitssystems.

Kommentar:

Die Inkraftsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes ab morgen markiert einen wichtigen Schritt im Kinderarzneimittelaustausch. Die »Dringlichkeitsliste« des BfArM wird nun aktiv, wodurch Apotheken für rund 350 Präparate von gelockerten Austauschregeln profitieren. Die Maßnahme, Teil eines Fünf-Punkte-Plans gegen Lieferengpässe, ermöglicht einen effizienteren Austausch der Darreichungsform ohne vorherige Arztkonsultation. Die Umsetzung erfolgt nach Monatsverzögerung, verspricht jedoch eine verbesserte Versorgung und Flexibilität im Kindermedikamentenbereich.

Die geplante Übertragung der Pflichten einer verantwortlichen Person von Krankenkassen auf Apotheken in der neuen Medizinprodukte-Verordnung wirft berechtigte Bedenken auf. Die befürchtete Bürokratiezunahme und Rechtsunsicherheit könnten die Effizienz im Gesundheitswesen beeinträchtigen. Es ist entscheidend, dass regulatorische Änderungen im Zuge der Digitalisierung sorgfältig ausbalanciert werden, um den Interessen der Apotheken und der Patientensicherheit gleichermaßen gerecht zu werden.

Die Einführung des "MacherKaffees" durch die IKK classic wirft wichtige Fragen zur Verwendung von Versichertengeldern auf. Während die Krankenkasse betont, dies sei eine Wertschätzung für das Handwerk, sehen Kritiker darin eine rücksichtslose Verschwendung. In einer Zeit, in der Leistungserbringer oft unterentlohnt werden und Versicherte Kürzungen erfahren, sollte die Branche sorgfältig abwägen, ob aufwendige Marketingmaßnahmen die beste Nutzung von Ressourcen darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um diese Kampagne entwickeln wird und welche Auswirkungen sie auf die Wahrnehmung der Krankenkassen insgesamt haben könnte.

Die aktuellen Engpässe bei Semaglutid und Liraglutid, wie von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bekannt gegeben, werfen einen Schatten auf die Diabetesbehandlung. Die Maßnahmen von Novo Nordisk, die Produktion zu reduzieren und die Verfügbarkeit einzuschränken, könnten zu vorübergehenden Versorgungslücken führen. Dies erfordert eine vorausschauende Herangehensweise von Ärzt:innen und Patient:innen, um alternative Therapieoptionen zu evaluieren und sicherzustellen, dass die Therapieziele weiterhin erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die pharmazeutische Industrie schnell handelt, um diese Herausforderungen zu überwinden und eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Das Abwassermonitoring, ursprünglich in den 1940er Jahren eingeführt, erfährt eine transformative Erweiterung in Deutschland, insbesondere durch das Engagement des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Methode, während der COVID-19-Pandemie erfolgreich eingesetzt, entwickelt sich nun zu einem entscheidenden Instrument zur frühzeitigen Identifizierung potenzieller Infektionswellen. Die Analyse von Abwasserproben ermöglicht nicht nur die Aufdeckung asymptomatischer Infektionen, sondern auch einen früheren Anstieg von Infektionsfällen im Vergleich zu herkömmlichen Indikatoren. Mit 129 erfassten Kläranlagen und Plänen zur Erweiterung auf 175 Anlagen unterstreicht die deutsche Monitoring-Strategie ihre Effektivität. Die finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro für das Projekt "AMELAG" bis Ende 2024 zeigt das Vertrauen in diese innovative Methode. Trotz des Erfolgs betont das RKI, dass das Abwassermonitoring als Ergänzung zu traditionellen Indikatoren betrachtet werden sollte. International wird diese Methode als wegweisend für die epidemiologische Überwachung anerkannt, mit bereits laufenden Untersuchungen zu Polioviren in einigen Ländern und zukünftigen Plänen zur Erfassung von Influenza und multiresistenten Bakterien in Deutschland. Das Abwassermonitoring manifestiert sich nicht nur als entscheidendes Werkzeug in der aktuellen Pandemie, sondern auch als vielversprechende Strategie für die Zukunft der Seuchenbekämpfung, die möglicherweise durch unsere Abflüsse fließt.

Die erfreuliche Steigerung der Vergütung für Apothekennotdienste im dritten Quartal 2023 ist ein positiver Schritt für die Branche. Die Anpassung der Verwaltungskosten und die strategische Nutzung des aktuellen Zinsniveaus durch den Nacht- und Notdienstfonds unterstreichen die Resilienz des Apothekensektors. Dies zeigt nicht nur eine kluge Finanzführung, sondern auch die Fähigkeit der Branche, flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und davon zu profitieren.

Die Verfassungsbeschwerde von Stolle gegen das Engpass-Gesetz (ALBVVG) wirft wichtige Fragen zur Gleichbehandlung im Gesundheitswesen auf. Die Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken sollte nicht zu einer einseitigen Bevorzugung führen. Das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" fordert zu Recht eine verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer. Eine zügige politische Lösung, die auf fairem Wettbewerb und einheitlichen Qualitätsstandards basiert, ist dringend geboten, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die aktuelle Senkung der Notdienstpauschale für Apotheken im dritten Quartal 2023 um 1,8 Prozent auf 415,69 Euro pro Vollnotdienst spiegelt eine leichte Herausforderung wider. Trotz des Rückgangs der Gesamtzahl der Apotheken auf 17.668 zeigt die gestiegene Anzahl von Vollnotdiensten eine bemerkenswerte Einsatzbereitschaft. Die Abnahme der abgegebenen Rx-Packungen um 1,51 Prozent im Vergleich zum Vorquartal deutet auf eine leicht rückläufige Nachfrage hin. Insgesamt verdeutlicht die Entwicklung die Resilienz der Apotheken, die weiterhin eine unverzichtbare Rolle im Gesundheitswesen spielen.

Abschließend verdeutlicht die Vielzahl der diskutierten Themen die Komplexität und Dynamik des Gesundheitswesens. Es bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen nicht nur kurzfristige Herausforderungen bewältigen, sondern auch langfristig zu einer nachhaltigen Verbesserung der Patientenversorgung und der Arbeitsbedingungen in der pharmazeutischen Branche führen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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