Apotheker entgeht Haftstrafe trotz Abrechnungsbetrugs
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten drei Anklagen zur Last, die während des Prozesses zusammengeführt wurden. Die Vorwürfe reichten von Betrug über Urkundenfälschung bis hin zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Allein im Jahr 2020 soll der Apotheker 169 gefälschte Rezepte bei verschiedenen Krankenkassen eingereicht haben, was einen Gesamtschaden von rund 82.000 Euro verursachte. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, verschreibungspflichtige Arzneimittel im Wert von etwa 80.000 Euro ohne entsprechende ärztliche Verordnungen abgegeben zu haben.
Das Gerichtsverfahren brachte auch weitere Fälle ans Licht, die den Schaden erheblich erhöhten. Trotz der schwerwiegenden Anklagen erreichte der Angeklagte durch sein Entgegenkommen eine Strafminderung. Die Staatsanwaltschaft hatte in jedem der Fälle etwa ein Jahr Freiheitsstrafe gefordert, insgesamt drei Jahre und drei Monate. Letztendlich wurde die Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund mildernder Umstände und der Kooperation des Angeklagten auf ein Jahr und elf Monate festgelegt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
In der Anklageschrift wurden dem ehemaligen Apotheker Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt. Im Jahr 2020 reichte er allein 169 gefälschte Rezepte bei verschiedenen Krankenkassen ein, was einen Gesamtschaden von etwa 82.000 Euro verursachte. Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, verschreibungspflichtige Arzneimittel im Wert von rund 80.000 Euro ohne entsprechende ärztliche Verordnungen abgegeben zu haben.
Die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten spielte eine entscheidende Rolle in der Strafbemessung. Der Apotheker räumte alle Vorwürfe ein, zahlte bereits 10 Prozent des Schadens an die betroffenen Kassen zurück und verlor seine Apotheke. Obwohl er finanziell angeschlagen ist, wurde die Strafe aufgrund seines Entgegenkommens zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidigung betonte die Reue ihres Mandanten und die existenzielle Bedrohung seiner beruflichen Existenz.
Das Gericht ordnete die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von insgesamt 697.411,77 Euro aus allen drei Anklagen an. Der Richter verzichtete auf eine zusätzliche Strafzahlung, da der Angeklagte bereits einen erheblichen Teil des Schadens beglichen hatte. Trotzdem steht der Apotheker vor dem Verlust seiner Approbation und einem Scherbenhaufen seiner einst angesehenen beruflichen Karriere.
Kommentar:
Die Verhandlung um den Apotheker, der durch Abrechnungsbetrug und illegale Medikamentenabgabe in die Schlagzeilen geraten ist, wirft ernsthafte Fragen zur Integrität im Gesundheitswesen auf. Die Strafe, die letztendlich zur Bewährung ausgesetzt wurde, mag angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe und des erheblichen finanziellen Schadens, den der Angeklagte verursacht hat, bei einigen Beobachtern auf Unverständnis stoßen.
Es ist ermutigend zu sehen, dass das Gericht dennoch die vollständige Kooperation des Angeklagten berücksichtigt hat. Die Tatsache, dass der Apotheker einen erheblichen Teil des Schadens bereits zurückgezahlt hat, zeigt zumindest eine gewisse Reue und den Willen, Verantwortung zu übernehmen. Die Härte der Strafe muss jedoch im Kontext der weitreichenden Auswirkungen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem betrachtet werden.
Der Verlust der Apotheke und die bevorstehende Aberkennung der Approbation sind drastische Konsequenzen, die nicht nur den Angeklagten, sondern auch diejenigen betreffen, die auf die integre Versorgung durch Apotheken angewiesen sind. Dieser Fall sollte als Mahnung dienen, dass der Schutz der Integrität im Gesundheitswesen von höchster Bedeutung ist und dass Missbrauch und Betrug ernsthafte Konsequenzen haben müssen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu bewahren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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