Appell der dt. Zivilgesellschaft an die Bundesregierung: Finanzsektor gehört in das EU-Lieferkettengesetz!
Banken, Versicherungen und Investor*innen sind vielfach in Projekte verwickelt, durch die Menschenrechte verletzt und dem Klima geschadet wird. In Kolumbien wurden für die Cerrejón-Steinkohlemine Tausende Indigene gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Antapaccay-Kupfermine in Peru setzt mehr als 50.000 Menschen hohen Belastungen durch Schwermetalle aus. Finanziell möglich gemacht werden diese Projekte von Banken und Investoren.
Banken und Investoren heizen auch die Klimakrise an. Allein 2022 haben Banken mehr als 150 Milliarden Dollar in Unternehmen gesteckt, deren fossilen Energieprojekte die Klimaziele unerreichbar machen könnten. „Für den Zeitraum 2013–2023 identifizierte der aktuelle Dirty Profits 10 Bericht Finanzbeziehungen in Höhe von fast 1 Billion Euro von 40 Banken zu gut 100 Unternehmen, die gegen soziale und ökologische Normen und Standards verstoßen, allein diese Stichprobe belegt die dringende Notwendigkeit, den Finanzsektor in das EU-Lieferkettengesetz verbindlich einzubeziehen“, sagt Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von Facing Finance.
Die Erfahrung zeige, dass freiwillige Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht für den nötigen Schutz der Betroffenen sorgen. Es brauche daher verbindliche Mindeststandards für die Sorgfaltspflichten der Finanzindustrie. „Wir erfahren auf jeder Aktionärsversammlung, dass sich Banken, Versicherungen und Investoren zwar zu den UN-Leitprinzipien bekennen, diese aber unterschiedlich auslegen und teils fragwürdig umsetzen. Nun besteht die Chance, zumindest auf EU-Ebene eindeutige Mindeststandards auch für den Finanzsektor verbindlich zu regeln, auf den sich dann auch Betroffene beziehen können, wenn Finanzunternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nachkommen", appelliert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionär*innen.
Laut den mitzeichnenden Organisationen könnten verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleistungen dazu beitragen, drängende globale Herausforderungen wie die Klimakrise, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen wirksam anzugehen. Sie würden Finanzunternehmen verpflichten, zu handeln, wenn Risiken oder Verstöße erkannt wurden. „Verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen und Investitionen sind der bislang fehlende Baustein der europäischen Sustainable Finance Regulierung. Sie ergänzen die Berichtspflichten der EU-Offenlegungsverordnung um die dringend benötigte Pflicht zum Handeln bei negativen Auswirkungen wie Zwangsumsiedlungen oder Umweltzerstörung. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen!“, fordert Sophia Cramer von FIAN Deutschland.
Mahnend ergänzt Eva-Maria Reinwald, Referentin für Globale Wirtschaft und Menschenrechte beim Südwind-Institut: „Wir können es uns nicht leisten, dass Banken, Versicherungen und Investoren weiter massiv klimaschädliche, fossile Industrien oder Menschenrechtsverstöße im Rohstoffabbau finanzieren. Wenn Finanzakteure verpflichtet sind, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards zu achten, würde schädlichen Aktivitäten endlich das Kapital entzogen. Diesen Hebel darf die EU nicht ungenutzt lassen!“
Stellungnahme des zivilgesellschaftlichen Bündnisses für den Einbezug des Finanzsektors in die EU-SorgfaltspflichtenrichtlinieListe aller Positionspapiere zum Einbezug des Finanzsektors in das EU-Lieferkettengesetz
SÜDWIND setzt sich für wirtschaftliche, soziale und ökologische Gerechtigkeit ein – weltweit. Wir recherchieren, decken ungerechte Strukturen auf, machen sie öffentlich und bieten Handlungsalternativen. Wir verbinden entwicklungspolitische Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit und tragen Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unternehmen und Politik. Seit mehr als 30 Jahren.
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre ist ein Zusammenschluss von 29 Einzelorganisationen in Deutschland, die sich gegen Rüstungsproduktion, Umweltzerstörung, die Nutzung der Atomenergie, unsoziale Arbeitsbedingungen und für mehr Nachhaltigkeit bei großen börsennotierten Unternehmen einsetzen.
Facing Finance setzt sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld ein und sensibilisiert Finanzdienstleister, institutionelle und private Investor*innen sowie Kund*innen von Banken und Versicherungen dafür, keine Unternehmen zu finanzieren oder in solche zu investieren, die Menschen- und Arbeitsrechte verletzen, die Umwelt verschmutzen oder das Klima schädigen.
FIAN ist die Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung und setzt sich seit 1986 weltweit für die Bekämpfung des Hungers ein. FIAN recherchiert Menschenrechtsverletzungen in Ländern des globalen Südens, organisiert Kampagnen und Lobbyarbeit, bietet Bildungsprogramme an und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. FIAN besitzt Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und verschafft Betroffenen dort Gehör.
FIAN-Deutschland e.V.
Gottesweg 104
50939 Köln
Telefon: +49 (221) 47449110
Telefax: +49 (221) 47449111
http://www.fian.de
FIAN Deutschland
Telefon: +49 (176) 62077-198
E-Mail: sophia.cramer@posteo.de
Kritische Aktionär*innen
Telefon: +49 (221) 59956-47
E-Mail: dachverband@kritischeaktionaere.de
Südwind e.V. und ILG-Steuerungskreis
Telefon: +49 (228) 763698-21
E-Mail: reinwald@suedwind-institut.de
Facing Finance
E-Mail: kuechenmeister@facing-finance.org