Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Kein Anlass zum Jubel
BDZV und MVFP hatten seit Beginn der Debatte über den European Media Freedom Act auf die Gefahr falscher Weichenstellungen hingewiesen. Diese Gefahr sei mit der Einigung im heutigen Trilog nicht gebannt.
Das Gesetz breche gleich mehrfach mit Grundsätzen der Pressefreiheit. Es werde eine behördliche Aufsicht über die Presse etabliert, bei der auch noch die EU-Kommission mitreden wolle. Zudem sollen Verlage nicht mehr über redaktionelle Inhalte entscheiden dürfen, aber weiter für alle Inhalte voll verantwortlich sein. Und für das Plattforminternet werde die Zensur legaler Presseveröffentlichungen durch die digitalen Torwächter gesetzlich gebilligt und festgeschrieben.
Zwar sei infolge vielfacher Kritik von verschiedenen Seiten noch Schlimmeres verhindert worden, doch sei die heute erzielte Einigung vor allem mit Blick auf künftige drohende Verschärfungen der Regulierung besorgniserregend. „Nach unseren Informationen bleibt der heutige Kompromiss weit hinter dem zurück, was man als einen angemessenen Schutz der Pressefreiheit und -vielfalt bezeichnen könnte“, bedauerten die Verbände. „Falls sich unsere Befürchtungen bewahrheiten, sollte Deutschland alles daransetzen, um die politische Billigung des heutigen Kompromisses zu verhindern und die notwendigen Verbesserungen anmahnen.“
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