Frost mit Sprengkraft
„Bei geplatzten Wasser- und Heizungsrohren droht ein massiver Wasserschaden, der teure Reparaturen nach sich ziehen kann“, sagt Cornelia Flörcks, Expertin für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. Das Fatale: Meist wird der Schaden erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden ausbreitet. So war das auch vor einem Jahr. Damals folgte auf eine eisige Adventszeit ein ungewöhnlich warmer Januar. R+V-Versicherte meldeten im Januar 2023 Schäden in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Noch größer waren die Schäden im ersten Corona-Winter 2020/2021: Der Deutsche Wetterdienst berichtete damals von „lange nicht erlebter eisiger Kälte“ und nächtlichen Temperaturen bis -26 Grad. Die R+V verzeichnet für 2021 Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 6,2 Millionen Euro.
Umgang mit gefrorenen Wasserleitungen
Doch was tun, wenn eine Leitung eingefroren ist? „Die Hausbesitzer und -besitzerinnen können größeren Schaden verhindern“, erklärt Flörcks. „Sie sollten umgehend die Wasserleitung an der Hauptzufuhr abstellen.“ Dann sollte das betroffene Gebäude beheizt werden – auf Temperaturen von mehr als fünf Grad. „Auf keinen Fall dürfen die Wasserleitungen mit einer offenen Flamme aufgetaut werden. Dadurch können zusätzliche Schäden an der Leitung entstehen“, warnt die R+V-Expertin. Dann gilt es, den Auftauprozess zu überwachen, um ein mögliches Leck schnell zu orten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Wasseruhr: Läuft sie trotz geschlossener Wasserhähne, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.
Natürlich lassen sich Frostschäden am besten durch Vorsorge verhindern. „Im Winter sollte die Heizung deshalb immer an bleiben, zumindest auf der Frostschutzstellung“, empfiehlt Cornelia Flörcks. „Das gilt auch für wenig genutzte Nebenräume.“ Außerdem sollte man in leerstehenden Gebäuden oder beim Wasseranschluss im Garten das Wasser aus den Leitungen ablassen.
Tritt wirklich Wasser aus, sollten die Betroffenen das schnell ihrer Versicherung melden. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung übernimmt die Hausratversicherung.
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